07.08.2025

Zoll: Neue ATLAS-Codierungen veröffentlicht

Zoll: Neue ATLAS-Codierungen veröffentlicht

In zwei Ende Juli 2025 veröffentlichten ATLAS-Meldungen werden wichtige Änderungen für die Ausfuhrabwicklung im ATLAS-Zollsystem bekannt gegeben. Grund hierfür ist die erneute Ausweitung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus. Dadurch ergeben sich neue Codierungen.

Die neuen Codierungen im ATLAS-Ausfuhrverfahren ersetzen oder ergänzen bisherige Codierungen zur Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen, insbesondere im Bereich der EU-Sanktionsmaßnahmen und Dual-Use-Güter.

Die Verwendung der korrekten Codierungen ist verpflichtend, da nur so sichergestellt wird, dass elektronische Zollanmeldungen die verschärften EU-Sanktionsvorgaben gegenüber Russland und Belarus ordnungsgemäß abbilden und geprüft werden können.

Es handelt sich dabei um die ATLAS-Meldungen 0825/25 und 0822/25.

Neue Unterlagencodierungen und Nachweispflichten

Ergänzend wurden mit den ATLAS-Infos spezifische Unterlagencodierungen und Nachweispflichten eingeführt. Diese sind bei der Anmeldung zwingend zu berücksichtigen, etwa zur Dokumentation genehmigungsfreier Ausnahmetatbestände (z. B. Altvertragsregelungen) oder legitimer Sonderfälle.

Erhöhte Anforderungen und strikte Kontrolle

Die neuen Codierungen führen zu einer intensiveren Prüfung und strengeren Nachweisführung bei Ausfuhren mit Bezug zu Russland und Belarus. Anmeldungen ohne korrekte Codierungen werden systemseitig abgelehnt. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Zollsoftware und die zugehörige Dokumentation anzupassen, um eine reibungslose und sanktionskonforme Abwicklung sicherzustellen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Genehmigungscodierungen sind spezielle Codes, die im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts verwendet werden, um bestimmte Genehmigungen für den Export und Import von Waren zu kennzeichnen. Diese Codes helfen dabei, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internationalen Handelsabkommen sicherzustellen.

Trotz der von der Europäischen Union und anderen Staaten verhängten Sanktionen gegen Russland ist es unter bestimmten Einschränkungen und Bedingungen weiterhin möglich, Waren nach Russland zu exportieren. In einem Kooperationswebinar mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE zeigen Ihnen die Experten der Hamburger Zollakademie, wie Sie auch unter diesen Bedingungen regelkonform agieren und rechtliche Risiken sowie Strafsanktionen wirksam vermeiden können.

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