Exportkontrolle: ELAN-K2-Antragsmaske mit neuen Funktionen
Seit dem 1. September 2025 steht im ELAN-K2 Ausfuhrsystem eine aktualisierte Antragsmaske zur Verfügung. Ziel der Anpassung ist es, die Steuerung und Zuordnung von Anträgen zu verbessern sowie die Erfassung wichtiger Daten zu vereinfachen. Unternehmen sollten künftig einige zusätzliche Angaben beachten, damit ihre Anträge korrekt und vollständig einreichen zu können.
Neue Angaben in der Antragsmaske
Die aktualisierte Maske fragt künftig zusätzliche Informationen ab, um die Bearbeitung effizienter zu gestalten. Zunächst soll die Warenverzeichnisnummer der exportierten Güter angegeben werden, sofern eine solche vorhanden ist. Für Produkte oder Leistungen ohne Warenverzeichnisnummer, zum Beispiel Software, Technologie, Dienstleistungen oder Güterpakete, steht ein spezielles Feld bereit. Auch für Verfahren zur Anerkennung von Gemeinschaftsprojekten oder zur Erteilung von Sammelgenehmigungen sollen keine Warenverzeichnisnummern eingetragen werden. In diesen Fällen sollte das Feld „Software, Technologie, Dienstleistung, Gemeinschaftsprojekt oder Güterpakete ohne WVZ-Nr.“ ausgewählt werden.
Genehmigungspflichten prüfen
Darüber hinaus müssen Antragsteller angeben, ob ihnen bekannt ist, dass ihr Ausfuhr- oder Verbringungsgeschäft genehmigungspflichtig ist. Dies betrifft Pflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 oder einer Embargo-Verordnung der EU. Trifft keine dieser Vorschriften zu, soll im vorgesehenen Feld angegeben werden, dass keine Genehmigungspflicht bekannt ist, und ein Nullbescheid beantragt werden.
Angaben bei Nullbescheiden
Für Anträge auf Nullbescheide ist zudem der konkrete Anlass der Antragstellung anzugeben, insbesondere wenn das Unternehmen vom Zoll an das BAFA verwiesen wurde. In diesem Fall soll das zugehörige Aktenzeichen im Freifeld eingetragen werden. Dort können außerdem zusätzliche Informationen hinterlegt werden, die für die Bearbeitung des Antrags relevant sind.
Vorteile der aktualisierten Maske
Die neue Antragsmaske soll die korrekte und vollständige Eingabe aller erforderlichen Daten erleichtern, Rückfragen seitens des BAFA reduzieren sowie eine schnellere sowie effizientere Bearbeitung unterstützen. Wir empfehlen allen Anwendern, sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut zu machen und interne Prozesse gegebenenfalls anzupassen, um die neuen Funktionen optimal zu nutzen.
sd
Unsere Empfehlungen:
ELAN-K2 steht für „Elektronische Antragstellung mit Kommunikation“. Es handelt sich um ein digitales Portal des BAFA, das je nach Förderbereich zur papierlosen Abwicklung verschiedener Anträge eingesetzt wird. Für die Nutzung des ELAN-K2-Systems ist nicht nur technisches Verständnis erforderlich, sondern auch solides Wissen über die Exportkontrollvorschriften.
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