Exportkontrolle: EU verschärft Regeln zur Anti-Folter-Verordnung
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/928 ist seit dem 20. August 2025 in Kraft. Damit verschärft die Europäische Union erneut die Regeln für den Handel, die Vermittlung und die technische Unterstützung bei Waren, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zur Folter verwendet werden können. Die Aktualisierung der „Anti-Folter-Verordnung“ hat bestimmte Gründe.
Mit der Anti-Folter-Verordnung möchte die EU sicherstellen, dass bestimmte Güter nicht aus der EU exportiert oder durch die EU gehandelt werden, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Dabei handelt es sich um Güter, die für die Vollstreckung der Todesstrafe oder zur Folter sowie andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen geeignet sind.
Aktualisierungen von Anhang II und III
Hintergrund der Aktualisierungen der EU-Anti-Folter-Verordnung sind Veränderungen auf dem internationalen Sicherheitsmarkt sowie technologische Entwicklungen. Die Anhänge II und III wurden neu gefasst.
In Anhang II der Verordnung sind Güter aufgeführt, die ausschließlich zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Zwecken der Folter sowie anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe dienen können und keine sonstige praktische Verwendung haben. Für diese Waren gilt ein umfassendes Verbot der Aus-, Ein- und Durchfuhr.
Anhang III enthält hingegen Güter, die zwar in erster Linie für Strafverfolgungszwecke bestimmt sind, aufgrund ihrer technischen Merkmale jedoch ein erhebliches Risiko bergen, für Folter oder andere unmenschliche Behandlungen missbraucht zu werden. Für diese Waren ist künftig eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die Anti-Folter-Verordnung der EU regelt den Handel mit Gütern, die zur Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe eingesetzt werden können. Sie verbietet den Export bestimmter Produkte vollständig und unterstellt andere einer Genehmigungspflicht. Unternehmen haben im Rahmen ihrer Exportkontrolle sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht missbräuchlich verwendet werden. Das bringt strenge Prüf- und Dokumentationspflichten mit sich. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Genehmigung zuständig. Die Verordnung verlangt von Unternehmen ein hohes Maß an Verantwortung und Compliance im internationalen Handel.
Exporteure müssen wissen, welche Güter tabu sind, welche kontrolliert werden müssen und für welche sie eine Genehmigung benötigen. Dazu zählt auch die Anti-Folter-Verordnung der EU. In den Exportkontroll-Schulungen der Hamburger Zollakademie lernen Sie die Grundlagen des Ausfuhrkontrollrechts kennen.
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