EUDR: Vorschläge für eine praxisgerechtere Umsetzung vorgestellt
Die Europäische Kommission hat neue Vorschläge zur Umsetzung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (European Union Deforestation Regulation, EUDR) vorgelegt. Das Ziel besteht darin, den Start der Verordnung praxisgerechter zu gestalten und insbesondere kleinere Akteure zu entlasten, ohne dabei die Umweltziele abzuschwächen.
Verschiebung für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen
Ursprünglich sollte die Verordnung Ende 2024 in Kraft treten und zunächst große Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte nachzuweisen. Ihre Umsetzung wurde jedoch bereits einmal verschoben. Nun plant die Kommission erneut, die Fristen zu verlängern: Konkret bedeutet dies, dass die EUDR für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Dezember 2026 in Kraft treten wird.
Für große und mittlere Unternehmen bleibt das Datum der 30. Dezember 2025 bestehen, aber um eine schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten, wird ihnen eine Übergangsfrist von sechs Monaten für Kontrollen und die Durchsetzung eingeräumt.
Berichtspflichten sollen vereinfacht werden
Zudem ist eine Vereinfachung der Berichtspflichten vorgesehen. Demnach müssten Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko lediglich eine einmalige, einfache Erklärung abgeben. Wenn die entsprechenden Informationen bereits in einer nationalen Datenbank verfügbar sind, müssen die Betreiber sie nicht noch einmal einreichen.
Nächste Schritte
Es handelt sich nicht um geltendes Recht, sondern lediglich um einen Vorschlag im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Das bedeutet, dass nun das Europaparlament und die EU-Staaten über die Vorschläge beraten müssen. Damit die Änderungen rechtzeitig greifen, muss bis zum Jahresende eine Einigung erzielt werden. Die EUDR gilt bis dahin in der derzeitigen Fassung von 2023 weiter!
sd
Unsere Empfehlungen:
Die EUDR wurde Ende Juni 2023 verabschiedet und soll den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung verringern. Die Verordnung schreibt vor, dass bestimmte Rohstoffe – darunter Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk und Rindfleisch – sowie daraus hergestellte Produkte nur dann in der EU verkauft werden dürfen, wenn sie nachweislich „entwaldungsfrei” sind. Das bedeutet, dass Betriebe detailliert nachweisen müssen, dass die verwendeten Materialien nicht von kürzlich abgeholzten Flächen stammen.
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