Exportkontrolle: Sanktionen im Bereich chemischer Waffen verlängert
Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen wurden bis zum 16. Oktober 2026 verlängert. Damit bekräftigt die EU ihren fortlaufenden Einsatz für die weltweite Ächtung chemischer Waffen, die nach wie vor ein großes Problem darstellen.
Chemische Waffen sind Chemikalien, die aufgrund ihrer toxischen Eigenschaften dazu eingesetzt werden, vorsätzlich den Tod herbeizuführen oder Schaden zu verursachen. In diese Kategorie fallen auch Munition, Geräte und andere Ausrüstung, die speziell dafür konzipiert wurden, toxische Chemikalien als Waffen einzusetzen.
Einreiseverbote, Vermögenssperren und Finanzierungsverbot
Derzeit sind 25 Personen sowie sechs Organisationen von den Sanktionen betroffen. Für sie bestehen Einreiseverbote in die Europäische Union. Zudem werden deren Vermögenswerte eingefroren und es ist verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Ziele der restriktiven Maßnahmen
Die restriktiven Maßnahmen richten sich gegen Personen und Organisationen, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, sowie gegen diejenigen, die ihnen finanzielle, technische oder materielle Unterstützung bereitstellen, sie dabei unterstützen oder bestärken oder mit ihnen in Verbindung stehen. Sie wurden im Jahr 2018 eingeführt und seither regelmäßig überprüft.
Zu den Sanktionierten zählen unter anderem Personen und Organisationen, die am Einsatz chemischer Waffen im Rahmen von Russlands Krieg gegen die Ukraine beteiligt waren, die Verantwortung für den Giftanschlag auf Alexei Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok am 20. August 2020 tragen oder die an der Herstellung von Trägersystemen für chemische Waffen in Syrien mitgewirkt haben.
sd
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Chemiewaffen und Exportkontrolle hängen eng zusammen, da bestimmte Güter, Stoffe und Technologien sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Um zu verhindern, dass diese sogenannten „Dual-Use“-Güter in die Hände von Akteuren gelangen, die Chemiewaffen herstellen oder einsetzen könnten, greifen staatliche Exportkontrollmaßnahmen.
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