11.12.2025

Zoll: EU sieht Beitrittsfortschritte und Reformstau

Zoll: EU sieht Beitrittsfortschritte und Reformstau

Die Europäische Kommission hat im November 2025 ihr jährliches Erweiterungs-Paket angenommen. Darin wird der Fortschritt der zehn Beitrittskandidaten Montenegro, Albanien, Ukraine, Republik Moldau, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Türkei und Georgien umfassend bewertet.

EU-Kommission sieht Fortschritte, aber auch Reformstau

In dem Bericht stellte die Kommission fest, dass Montenegro und Albanien bedeutende Fortschritte gemacht haben. Die Ukraine blieb trotz des anhaltenden Krieges mit Russland stark auf ihren EU-Beitritt fokussiert. Auch Moldau habe erhebliche Fortschritte erzielt, während Serbien mit gesellschaftlicher Polarisierung und Reformverzögerungen zu kämpfen habe.

Aus Brüssel hieß es weiter, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina sowie der Kosovo müssten ihre Reformanstrengungen intensivieren, um ihre EU-Perspektiven zu verbessern. Die Türkei bleibt derweil ein wichtiger Partner, allerdings stehen die Beitrittsverhandlungen seit 2018 still. Darüber hinaus muss Georgien dringend seine „demokratischen Rückschritte” umkehren, um den EU-Beitrittsprozess wieder aufnehmen zu können.

Der Weg zum EU-Mitgliedstaat

Ein Staat wird EU-Mitglied, indem er zunächst einen Beitrittsantrag stellt. Anschließend prüfen die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, ob das Land die EU-Werte achtet und die Kopenhagener Kriterien erfüllt, d. h. ob es über eine stabile Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie auch über die Fähigkeit verfügt, EU-Recht umzusetzen.

Wird es als Kandidat akzeptiert, beginnen Beitrittsverhandlungen. In vielen Politikfeldern wird das EU-Regelwerk abgeglichen, es werden Reformen vereinbart und umgesetzt, bis alle Kapitel abgeschlossen sind. Am Ende wird ein Beitrittsvertrag ausgehandelt, der einstimmig von den Mitgliedstaaten gebilligt und vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss. Anschließend muss er in allen EU-Staaten sowie im Beitrittsland ratifiziert werden. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags wird das Land Mitglied der EU.

Vorteile aus handelspolitischer und zollrechtlicher Sicht

Aus handelspolitischer und zollrechtlicher Sicht kann eine EU-Mitgliedschaft den Zugang zum Binnenmarkt deutlich erleichtern. Zölle und viele Grenzformalitäten entfallen im EU-Binnenhandel und Lieferketten werden schneller und planbarer. Durch die Übernahme einheitlicher EU-Standards sinken zusätzlich nichttarifäre Hürden, wie doppelte Prüfungen oder abweichende Produktvorschriften.

Gleichzeitig profitiert ein Beitrittsland von der EU-Handelspolitik und ihren Abkommen mit Drittstaaten. Das kann neue Absatzmärkte eröffnen und Investitionen anziehen, weil Regeln und Verfahren verlässlicher werden.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die EU verfolgt bei Handelsabkommen derzeit eine Strategie, die oft als „strategic autonomy“ bezeichnet wird. Der Handel soll offenbleiben und neue Märkte sollen erschlossen werden. Zugleich sollen Abhängigkeiten reduziert, Lieferketten abgesichert und Europas Interessen in einer konfliktreicheren Welt aktiver geschützt werden. Praktisch bedeutet dies, dass die EU Abkommen mit wichtigen Partnern abschließen oder modernisieren möchte (z. B. Mercosur, Mexiko), um den Marktzugang, die Rohstoffe und die Standards strategisch zu stärken.

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