22.01.2026

Umsatzsteuer: Geänderte Umsatzsteuer in der Gastronomie

Umsatzsteuer: Geänderte Umsatzsteuer in der Gastronomie

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland für Speisen in der Gastronomie ein dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Getränke werden hingegen weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Dies gilt für Speisen in Restaurants, Kantinen, von Foodtrucks sowie für die Eventgastronomie. Für die Silvesternacht 2025/2026 war eine Übergangsregelung geschaffen worden.

Übergangsregelung zum Jahreswechsel 2025/2026

Für Umsätze in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 gab es eine besondere umsatzsteuerliche Vereinfachungsregelung in Form einer Nichtbeanstandungsregelung, die in einem BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 festgelegt wurde. Diese erlaubte es Gastrobetrieben, alle betroffenen Leistungen (z. B. Buffets oder All-inclusive-Angebote) einheitlich mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent abzurechnen, ohne eine zeitliche Aufteilung nach Leistungszeitpunkt vornehmen zu müssen. Dadurch konnten umständliche Umschaltungen an Kassen um Mitternacht vermieden werden. Insbesondere bei Veranstaltungen und Bewirtungsleistungen rund um den Jahreswechsel erleichterte diese Regelung die Abrechnung erheblich. Seit dem 1. Januar 2026 gilt hingegen der reguläre ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent für Speisen.

Kritik an der Umsatzsteuersenkung

Die seit dem 1. Januar 2026 geltende Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie stößt auf geteilte Meinungen. Während die Branche und ihre Befürworter sie als wichtige Entlastung nach der Pandemie und zur Stärkung der Wirtschaft loben, kritisieren Oppositionsparteien wie die Grünen und die Linke die Maßnahme als kostspieliges Subventionsgeschenk ohne Garantie für Preissenkungen für die Gäste. Verbraucherschützer warnen zudem, dass steigende Lebensmittelpreise mögliche Einsparungen zunichtemachen könnten. Einige Bundesländer fordern zudem Ausgleichszahlungen für die entgangenen Steuereinnahmen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Mit der dauerhaften Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf sieben Prozent wird eine langjährige Forderung der Gastronomie erfüllt. Das Ziel besteht darin, die Betriebe finanziell zu entlasten und ihnen Planungssicherheit zu geben.

Gesetzliche Änderungen in der Umsatzsteuer wirken sich oft unmittelbar und spürbar auf den betrieblichen Alltag aus. Um Fehler zu vermeiden, ist es daher wichtig, das eigene Umsatzsteuerwissen kontinuierlich zu aktualisieren.

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