06.02.2026

Exportkontrolle: Genehmigungsverfahren werden beschleunigt

Exportkontrolle: Genehmigungsverfahren werden beschleunigt

Seit 1. Februar 2026 sind Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Exportkontrollverfahren in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) das 5. Maßnahmenpaket Exportkontrolle um.

Ein zentrales Element des Maßnahmenpakets ist die Stärkung der Entscheidungsbefugnisse des BAFA. Dadurch sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Insbesondere beim Austausch von Technologie innerhalb Europas sowie innerhalb von Konzernen sollen Entscheidungen künftig wieder schneller getroffen werden.

Neue Allgemeine Genehmigungen und Erweiterungen bei Technologie- und Softwareexporten

Mit den neuen Maßnahmen werden weitere AGG eingeführt und bestehende AGG aktualisiert. Die Erleichterungen betreffen unter anderem europäische Rüstungskooperationen sowie die Cloud-Nutzung zum Technologieaustausch.

Für Anträge zur Verbringung und Ausfuhr von Technologie und Software im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds wird eine neue Allgemeine Genehmigung eingeführt. Zudem werden der Upload und die Datenspeicherung auf bestimmten Servern in europäischen Staaten künftig klarer geregelt und erleichtert.

Auch bestehende AGG werden ausgeweitet. So soll die AGG Nr. 21 stärker für Schutzausrüstung nutzbar werden. Mit dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich kann die AGG Nr. 28 außerdem künftig auch für entsprechende Ausfuhren nach Großbritannien genutzt werden.

Darüber hinaus werden vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen (AGG Nr. 24) auf zusätzliche Länder ausgeweitet.

Schließlich wird zur schnellen Umsetzung der Wassenaar-Entscheidung vom 5. Dezember 2025 zur Entlistung bestimmter Laser aus Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung die AGG Nr. 17 vorübergehend auch um diese Laser erweitert. Dies soll bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Anhangs I im Jahr 2026 mögliche Verfahrenserleichterungen schaffen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die Maßnahmenpakete des BMWE und des BAFA zur Beschleunigung der Exportkontrollverfahren können sich positiv auf Unternehmen auswirken. Dazu gehören verkürzte Bearbeitungszeiten sowie eine Erweiterung der Allgemeinen Genehmigungen. Trotz dieser Verfahrenserleichterungen müssen Unternehmen selbstverständlich weiterhin sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Dies kann insbesondere bei Dual-Use-Gütern und Rüstungsexporten anspruchsvoll sein.

Praxisnah: Die professionelle Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen ist beispielsweise auch einer der Inhalte unseres Zertifikatslehrgangs zur „Geprüften Fachkraft Exportkontrolle (HZA)©“. Auch andere Exportkontrollschulungen der Hamburger Zollakademie wie „Exportkontrolle beim Technologietransfer“ oder „Die Güterklassifizierung in der Exportkontrolle“ machen Sie zu spezifischen Themen der Exportkontrolle fit:

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