17.02.2026

Import: EU aktualisiert die Liste für verstärkte Einfuhrkontrollen

Import: EU aktualisiert die Liste für verstärkte Einfuhrkontrollen

Mit einer Anpassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 hat die Europäische Union ihre Vorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs aktualisiert. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig aktualisiert.

Die EU hat die Liste für verstärkte Einfuhrkontrollen aktualisiert

In der Verordnung 2019/1793 ist festgelegt, welche Waren aus bestimmten Drittländern verstärkt kontrolliert werden müssen und welche besonderen Einfuhrbedingungen dabei gelten. Dafür existieren zwei zentrale Listen:

Anhang I: Lebens- und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs, die bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern vorübergehend verstärkten Kontrollen unterliegen.

Anhang II: Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, die nur unter Einhaltung zusätzlicher Bedingungen in die EU eingeführt werden dürfen. Grund hierfür ist das Risiko einer Kontamination z.B. durch Pestizidrückstände.

Änderungen in den Anhängen

Anhang I wurde in mehreren Punkten angepasst. Unter anderem wurden Erdbeeren aus Ägypten, bestimmte Gewürze und der mineralische Stoff Calciumcarbonat aus Indien neu aufgenommen. Diese Waren wurden zugleich aus Anhang II gestrichen.

Darüber hinaus wurden verschiedene bislang gelistete Erzeugnisse aus Indien, dem Libanon, Malaysia und der Türkei aus Anhang I entfernt, darunter insbesondere Reis, Gewürze, bestimmte verarbeitete Gemüseerzeugnisse, Zusatzstoffmischungen mit Johannisbrotkernmehl sowie einzelne Zitrusfrüchte.

Änderungen der Kontrolldichte

Für mehrere Erzeugnisse aus verschiedenen Drittländern wurde zudem die Häufigkeit der Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen angepasst. Bei sogenannten Nämlichkeitskontrollen wird sichergestellt, dass die Lieferung dem entspricht, was angegeben ist.

Betroffen sind insbesondere Hülsenfrüchte, pflanzliche Öle, Gewürze, Sesamsamen, Schalenfrüchte sowie verschiedene Zitrusfrüchte aus Bangladesch, der Elfenbeinküste, Ägypten, Ruanda, Thailand, Brasilien und der Türkei.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die EU hat erneut ihre Risikolisten für pflanzliche Lebensmittel und Futtermittel angepasst. Einige Produkte werden nun stärker überwacht, während andere aufgrund verbesserter Compliance aus den Anhängen gestrichen werden konnten. Parallel dazu wurden die Kontrollfrequenzen für verschiedene Warengruppen aktualisiert.

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