Das digitale Handelsabkommen EU-Singapur (Digital Trade Agreement, DTA) ist am 1. Februar 2026 in Kraft getreten. Es ist das erste eigenständige bilaterale Digitalabkommen der EU. Das DTA gilt als wichtiger Baustein im wachsenden Netz der digitalen Handelsabkommen und Digital-Kapitel der EU-Freihandelsabkommen.
Was regelt das DTA?
Mit dem DTA beabsichtigt die EU, einen transparenten Rahmen für grenzüberschreitende digitale Transaktionen zu schaffen, um diese einfacher, berechenbarer und verlässlicher zu gestalten. Geplant ist zudem, die Anerkennung von elektronischen Verträgen, Signaturen und Rechnungen verbindlich abzusichern und damit den papierlosen Handel weiter zu stärken. Darüber hinaus geht die EU davon aus, dass durch das Abkommen Zölle auf elektronische Übertragungen wie Software-Downloads oder Streaming Inhalte dauerhaft ausgeschlossen werden.
Schutz von Verbrauchern und Daten
Das Abkommen zielt darauf ab, hohe Standards beim Online-Verbraucherschutz zu verankern, insbesondere beim Schutz vor irreführenden Praktiken und unerwünschten Werbenachrichten. Gleichzeitig verfolgt die EU das Ziel, klare und verbindliche Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten und zur Wahrung der Privatsphäre festzuschreiben, im Einklang mit dem menschenzentrierten Ansatz der EU-Digitalpolitik.
Datenflüsse und Unternehmensvorteile
Mit dem DTA will die EU vertrauenswürdige grenzüberschreitende Datenflüsse erleichtern und ungerechtfertigte Anforderungen zur Datenlokalisierung unterbinden. Zudem ist vorgesehen, Unternehmen vor erzwungenen Offenlegungen von Software-Quellcode zu schützen. Insgesamt strebt die EU an, mehr Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen, insbesondere im Bereich digital erbrachter Dienstleistungen, die bereits einen Großteil des Dienstleistungshandels zwischen der EU und Singapur ausmachen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Im Jahr 2024 belief sich der Gesamthandel zwischen der EU und Singapur auf 131 Mrd. Euro, davon entfielen 83 Mrd. Euro auf Dienstleistungen und 48 Mrd. Euro auf Waren. Der Großteil des Dienstleistungshandels wurde digital abgewickelt.
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist auch im Kontext digitaler Handelsabkommen relevant, da der digitale Handel zunehmend grenzüberschreitende Transaktionen umfasst, für die rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Selbst wenn keine physischen Waren über Grenzen gehen, gelten für digitale Produkte (z. B. Software, Lizenzen, Datenübertragungen) bestimmte Zollvorschriften. Zudem können digitale Produkte und Technologien Exportkontrollen oder Sanktionsregelungen unterliegen. Die Experten der Hamburger Zollakademie vermitteln Ihnen das nötige Know-how, damit Sie digital grenzenlos handeln und rechtssicher durchstarten können.
