28.04.2026

Exportkontrolle: Neues EU-Sanktionspaket gegen Russland

Exportkontrolle: Neues EU-Sanktionspaket gegen Russland

Die EU-Kommission hat das 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Dieses umfasst Maßnahmen in den Bereichen Energie und Finanzen (einschließlich Kryptowährungen), Sanktionsumgehung, Handel und Propaganda sowie Maßnahmen zum Schutz von Mitgliedstaaten, Bürgern und Unternehmen.

Welche Einschränkungen sehen die EU-Sanktionen im Energiesektor vor?

Insgesamt 36 neue Einträge betreffen Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Ölindustrie. Die EU erweitert zudem die Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte und listet weitere Schiffe sowie einen großen Seeversicherer auf. Damit stehen nun insgesamt 632 Schiffe auf der EU-Liste.

Für den Verkauf von Tankschiffen aus der EU gelten künftig strengere Sicherheitsvorkehrungen, darunter eine verpflichtende „No Russia“-Klausel.

 

Wie werden die Sanktionen gegen den russischen Finanzsektor weiter verschärft?

Geschäfte mit russischen Krypto-Dienstleistern und dezentralen Plattformen sind künftig vollständig untersagt. Zudem sieht das neue EU-Sanktionspaket vor, Zahlungsdienste zu blockieren, die internationale Transaktionen zur Umgehung von Sanktionen ermöglichen.

Darüber hinaus schließt die EU zwanzig weitere russische Banken vom Binnenmarkt aus. Insgesamt sind nun siebzig Institute betroffen.

Wie verschärft die EU ihr Sanktionsregime gegenüber Russland in den Bereichen Handel, Militär und Rechtsschutz?

Das Sanktionspaket sieht neue Ausfuhrverbote im Wert von über 365 Millionen Euro für unter anderem Kautschuk und landwirtschaftliche Maschinen sowie strengere Kontrollen für militärisch relevante Güter vor und verschärft damit die Handelsbeschränkungen. Gleichzeitig werden die Cybersicherheitsdienste für Russland eingeschränkt und Importverbote für Metalle, Chemikalien und Mineralien im Wert von über 530 Millionen Euro eingeführt. Zudem wird die Einfuhr von Ammoniak begrenzt.

Die EU geht gezielt gegen Russlands Militärindustrie vor, indem sie 58 weitere beteiligte Unternehmen und Personen, auch aus Drittstaaten, die Russland mit Dual-Use-Gütern beliefern, auf die Sanktionsliste setzt.

Erstmals wird zudem das „Anti-Umgehungsinstrument“ aktiviert, da die Kirgisische Republik die Umgehung von Sanktionen nicht ausreichend verhindert hat.

Ergänzend umfasst das Paket 120 zusätzliche Listungen von Einzelpersonen und Einrichtungen, darunter Oligarchen, Propagandisten und Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen. Schließlich stärkt die EU den rechtlichen Schutz ihrer Unternehmen, etwa durch Maßnahmen gegen missbräuchliche Klagen in Russland, Schadensersatzmöglichkeiten und Transaktionsverbote gegenüber Akteuren, die von Enteignungen oder dem Diebstahl geistigen Eigentums profitieren.

sd

Unsere Empfehlungen:

Trotz der neuen Sanktionsmaßnahmen sind wirtschaftliche Aktivitäten mit Russland und Belarus grundsätzlich weiterhin zulässig. Allerdings gelten dafür inzwischen deutlich strengere und komplexere Rahmenbedingungen, die Unternehmen unbedingt kennen müssen!

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