25.04.2018

Sanktionen: Die EU verlängert restriktive Maßnahmen gegen Iran und DR Kongo

Sanktionen: Die EU verlängert restriktive Maßnahmen gegen Iran und DR Kongo

Die im Jahr 2011 angesichts der Menschenrechtsverletzungen im Iran erlassenen Sanktionen beinhalten Reiseverbote sowie das Einfrieren von Vermögenswerten von verantwortlichen Personen und wurden nun von der EU bis zum 13. April 2019 verlängert (Beschluss (GASP) 2018/568 vom 12. April 2018, ABl. Nr. L 95/14 vom 13. April 2018. Dabei wurden die Einträge zu 29 Personen und einer Organisation aktualisiert. Auch die Sanktionen gegen DR Kongo wurden angepasst (Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/569 vom 12. April 2018, ABl Nr. L 95/21 vom 13. April 2018).

Iran-Sanktionen werden verlängert und Anhang wird aktualisiert

Die ursprünglich im Jahr 2011 gegen den Iran erlassenen Sanktionen richten sich gegen Personen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Bevölkerung im Iran verantwortlich gemacht werden. Ihnen sowie mit ihnen in Verbindung stehenden Personen wir die Einreise in oder die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten verweigert. Ferner werden sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der gelisteten Personen stehen sowie mit den genannten Personen verbundenen Personen und Organisationen gehören oder in deren Besitz oder Eigentum stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren. Darüber hinaus beinhaltet das Sanktionsregime noch Ausfuhrsperren für Überwachungstechnologie sowie für Ausrüstung, welche für interne Repression verwendet werden kann. Durch den nun erlassenen Beschluss sowie die damit verbundene Durchführungsverordnung werden die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2019 verlängert. Ferner wurden die Einträge zu 29 Personen und einer Organisation, die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführt sind, aktualisiert.

Liste der sanktionierten Personen für die DR Kongo in zwei Fällen überarbeitet

Das Sanktionsregime gegen die Demokratische Republik Kongo wurde im Jahre 2010 von der EU angesichts fortbestehender unerlaubter Waffenströme innerhalb und in die Demokratische Republik Kongo geschaffen. Es beinhaltet ein Waffenembargo gegen alle im Hoheitsgebiet der Demokratischen Republik Kongo operierenden, nichtstaatlichen Gruppen und Einzelpersonen. Unterstützend umfassen die restriktiven Maßnahmen ebenso Reiseverbote sowie das Einfrieren von Vermögenswerten für alle im Anhang des Beschlusses bzw. der Durchführungsverordnung genannten Personen und Organisationen, die gegen das Waffenembargo verstoßen. Infolge einer Überprüfung wurde nun die Begründung für zwei gelistete Personen geändert.

sr/mj

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