Entwaldungsverordnung: EU veröffentlicht Vereinfachungen
Am 4. Mai 2026 hat die Europäische Kommission den Vereinfachungs-Bericht zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, „EU Deforestation Regulation”) veröffentlicht. Neben dem Bericht hat die Kommission auch ein umfassendes Paket neuer Dokumente und geplanter Maßnahmen bereitgestellt. Eine erneute Anpassung des Haupttextes der EUDR ist nicht vorgesehen.
Es ist davon auszugehen, dass die EUDR in ihrer derzeitigen Fassung ab dem 30. Dezember 2026 in Kraft treten wird.
Wie will die EU den Verwaltungsaufwand der EUDR senken?
Laut dem Bericht sollen die Maßnahmen die jährlichen Compliance-Kosten im Vergleich zur ursprünglichen Verordnung um rund 75 Prozent senken. Gleichzeitig sollen neue Instrumente wie z. B. Verzeichnisse der Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe im Rahmen der EUDR eingeführt werden.
Diese sollen die Risikobewertung und die Sorgfaltspflichten erleichtern. Die Kommission verweist zudem auf positive Auswirkungen der EUDR auf globale Lieferketten, etwa durch mehr Transparenz, bessere Rückverfolgbarkeit und nachhaltigere Produktionspraktiken.
Welche Änderungen sind beim Informationssystem und den Produktregeln geplant?
Ein neuer delegierter Rechtsakt sieht Anpassungen des Geltungsbereichs der EUDR-Produktrichtlinie vor. Geplant sind unter anderem Ergänzungen für bestimmte nachgelagerte Produkte, wie löslichen Kaffee und Palmölderivate, sowie Ausnahmen für Leder, runderneuerte Reifen, Verpackungsmaterialien, gebrauchte Produkte und Abfälle.
Parallel dazu modernisiert die EU-Kommission das EUDR-Informationssystem, um die neuen Regelungen technisch umzusetzen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Anmeldeformulare für kleine Unternehmen, aktualisierte Schnittstellen, ein Notfallplan bei Systemausfällen und eine freiwillige Gruppierungsfunktion für Unternehmen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Die EUDR verpflichtet Unternehmen dazu, nachzuweisen, dass ihre Produkte weder von entwaldeten Flächen stammen noch unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden. Der ursprünglich für den 30. Dezember 2024 vorgesehene Anwendungsbeginn wurde zweimal um jeweils zwölf Monate verschoben. Ende 2025 wurde die Kommission verpflichtet, bis Ende April 2026 einen Vereinfachungsbericht vorzulegen.
Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie fit für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in punkto Lieferkette und Compliance. Dazu gehört beispielsweise wertvolles Wissen rund um “Lieferkettengesetz, Entwaldungsverordnung, Zwangsarbeit & Co.”, zum „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)” oder zur neuen „Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR)”.
Lieferkettengesetz, Entwaldungsverordnung, Zwangsarbeit & Co.
