Die EU und Kanada haben offiziell Verhandlungen über ein eigenständiges Abkommen für den digitalen Handel aufgenommen. Das Abkommen soll das bestehende Handelsabkommen CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) ergänzen und den digitalen Austausch modernisieren, Datentransfers erleichtern sowie Regeln für digitale Dienste harmonisieren.
Welche Ziele verfolgt das geplante Abkommen über digitalen Handel?
Mit dem geplanten Abkommen wollen die Europäische Union und Kanada ihren digitalen Handel stärken und zugleich gemeinsame Standards schaffen.
So soll unter anderem die rechtliche Gültigkeit von elektronischen Signaturen, Verträgen und Rechnungen sichergestellt werden. Darüber hinaus sollen Zölle auf elektronische Übertragungen verboten werden.
Das Abkommen sieht außerdem vor, ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung sowie erzwungene Transfers von Software-Quellcodes zu untersagen. Verbindliche Standards für den Datenschutz und den Umgang mit personenbezogenen Daten sollen Verbraucher schützen und das Vertrauen in den digitalen Handel stärken.
Inwiefern soll das geplante Digitalabkommen CETA ergänzen?
Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wird seit 2017 vorläufig angewendet. Seitdem hat der Handel mit digital erbrachten Dienstleistungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen deutlich zugenommen. Laut EU-Angaben lässt sich jedoch nur ein geringer Teil dieses Wachstums direkt auf CETA zurückführen.
Zudem berücksichtigt der bestehende Abkommenstext die heutigen Anforderungen des digitalen Handels nur unzureichend. Das geplante Abkommen über digitalen Handel soll daher auf CETA aufbauen und einen modernen, zeitgemäßen Rechtsrahmen schaffen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Seit rund zwanzig Jahren wächst der Handel mit digitalen Dienstleistungen schneller als der Handel mit Waren. Laut der Europäischen Kommission entfallen inzwischen 60 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf digitale Transaktionen.
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist auch im Kontext digitaler Handelsabkommen relevant, da der digitale Handel zunehmend grenzüberschreitende Transaktionen umfasst, für die rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Selbst wenn keine physischen Waren über Grenzen gehen, gelten für digitale Produkte (z. B. Software, Lizenzen, Datenübertragungen) bestimmte Zollvorschriften. Zudem können digitale Produkte und Technologien Exportkontrollen oder Sanktionsregelungen unterliegen. Die Experten der Hamburger Zollakademie vermitteln Ihnen das nötige Know-how, damit Sie digital grenzenlos handeln und rechtssicher durchstarten können.
