28.05.2026

Zoll: EU und Mexiko stärken ihre Handelsbeziehungen

Zoll: EU und Mexiko stärken ihre Handelsbeziehungen

Mitte Mai hat der Rat der Europäischen Union sowohl das politische und wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen („Modernised Global Agreement“, MGA) als auch ein separates Interims-Handelsabkommen („Interim Trade Agreement“, ITA) mit Mexiko gebilligt. Die formelle Unterzeichnung der beiden Abkommen erfolgte am 22. Mai 2026 beim EU-Mexiko-Gipfel in Mexiko-Stadt.

Welche Vorteile sollen für Unternehmen entstehen?

Das bestehende EU-Mexiko-Abkommen war seit dem Jahr 2000 in Kraft. Die neuen Abkommen lösen den bisherigen Rechtsrahmen ab. Durch die Modernisierung sollen unter anderem vereinfachte Zollverfahren, der Wegfall von Zollabfertigungsgebühren für Ursprungswaren sowie harmonisierte und effizientere Produktzertifizierungen erreicht werden.

Zudem sollen Unternehmen künftig von besseren Marktchancen im Waren- und Dienstleistungsverkehr, einem erweiterten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und mehr Rechtssicherheit profitieren. Im Zuge der Modernisierung wurden auch die Nachhaltigkeits-, Digitalisierungs- und Investitionsregelungen umfassend aktualisiert.

Welche Änderungen bringt das modernisierte Abkommen mit sich?

Mit dem modernisierten Abkommen baut Mexiko zahlreiche Einfuhrzölle schrittweise ab. Davon betroffen sind unter anderem Geflügelfleisch mit bisherigen Zollsätzen von bis zu 100 Prozent, Schweinefleisch und Käse mit jeweils bis zu 45 Prozent, Joghurt mit 20 Prozent sowie Schokolade, Konditoreiwaren und Nudeln mit Zöllen von bis zu 20 Prozent.

Für bestimmte Produkte, darunter Milchpulver, Käse, Butter, Rindfleisch, Geflügelkeulen und Schweinelenden, gelten künftig zollfreie Einfuhrkontingente.

Darüber hinaus wird der Schutz geografischer Herkunftsangaben deutlich ausgeweitet. So sind künftig 568 europäische Lebensmittel- und Getränkeprodukte geschützt, darunter Prosciutto di Parma, Bayerisches Bier und Tiroler Speck. Gleichzeitig erkennt die EU mexikanische Spezialitäten wie „Vainilla de Papantla” oder „Mango Ataúlfo” an.

Neben den direkten Auswirkungen durch niedrigere Zölle für Agrarprodukte und Lebensmittel sollen mittelfristig vor allem Vorteile im Bereich der kritischen Rohstoffe entstehen.

Wie sieht der konkrete Zeitplan aus?

Nach der Unterzeichnung am 22. Mai 2026 soll das Interims-Handelsabkommen (ITA) nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des mexikanischen Senats voraussichtlich deutlich früher in Kraft treten als das umfassendere MGA. Das MGA benötigt zusätzlich die Ratifikation aller 27 EU-Mitgliedstaaten, weshalb sein vollständiges Inkrafttreten erst mehrere Jahre später erwartet wird. Danach würde es das Interimsabkommen ersetzen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die EU ist Mexikos drittwichtigster Handelspartner, während Mexiko für die EU der zweitwichtigste Handelspartner in Lateinamerika ist. Im Jahr 2024 lag das bilaterale Handelsvolumen im Warenverkehr bei über 82 Milliarden Euro. Mit dem modernisierten Abkommen wollen die EU und Mexiko nicht nur den gegenseitigen Handel fördern, sondern auch ihre Abhängigkeit von den USA verringern und sich vor der wankelmütigen US-Zollpolitik schützen.

Die Experten der Hamburger Zollakademie informieren Sie in unseren Schulungen stets aktuell über die Vorteile, die sich aus dem Status quo der EU-Handelsabkommen für Ihre Außenhandelsgeschäfte im Import und Export ergeben.

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