07.07.2026

Zoll: EU präzisiert Anwendung des 3-Euro-Pauschalzolls

Zoll: EU präzisiert Anwendung des 3-Euro-Pauschalzolls

Am 2. Juni 2026 hat die Europäische Kommission ein „Guidance Document” zur korrekten Anwendung des 3-Euro-Pauschalzolls veröffentlicht. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die temporäre Abgabe für niedrigwertige Sendungen bis 150 Euro, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden – insbesondere im E-Commerce.

Welche Änderungen gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich bei der Abwicklung in der Regel wenig. Meist übernimmt der Transportdienstleister die Zollformalitäten und legt die Abgaben zunächst aus. Teilweise können auch Online-Händler die Abgaben bereits beim Kauf berücksichtigen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die pauschale Zollabgabe seit 1. Juli 2026 ist nicht mit der zusätzlichen Bearbeitungsgebühr („Handling Fee“) zu verwechseln, die als weiterer Bestandteil der EU-Zollreform ab November 2026 erhoben wird.

Welche neuen Produktkennungen werden eingeführt?

Zudem werden neue Definitionen und Datenanforderungen eingeführt, darunter Produktkennungen wie „Merchant Product Identifier“, „Non-standardised Manufacturer Product Identifier“ und „Standardised Manufacturer Product Identifier“.

Diese Product Identifiers sollen ab dem 1. November 2026 verpflichtend werden. Seit dem 1. Juli 2026 können sie bereits freiwillig angegeben werden.

Welchen Hintergrund hat die Einführung des 3-Euro-Pauschalzolls?

Für Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten bis 150 Euro entfällt seit dem 1. Juli 2026 die bisherige Zollbefreiung.  

Stattdessen fällt bei der Einfuhr eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Item (Warenkategorie) in einer Sendung an. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Einfuhr, weshalb auch Bestellungen vor dem 1. Juli 2026 betroffen sein können, sofern die Ware erst danach in die EU gelangt.

sd

Unsere Empfehlungen:

Für viele Händler dürfte der größte Aufwand weniger in der Höhe der 3-Euro-Abgabe als vielmehr in der Anpassung der Prozesse und Stammdaten liegen, um die neuen Zoll- und Datenanforderungen korrekt umzusetzen.

Die Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro und die Einführung eines Pauschalzolls von 3 Euro sind Teil der umfassenden Reform des europäischen Zollrechts. Welche weiteren Änderungen auf Unternehmen zukommen und wie sich Import- und Zollprozesse rechtssicher anpassen lassen, vermittelt Ihnen das HZA-Seminar „Der reformierte Unionszollkodex (R-UZK) – Die Neuerungen im europäischen Zollrecht“. Im Fokus stehen unter anderem die Neuerungen im E-Commerce, die Zollabfertigung und die Fristen für die Umsetzung der Reform.

Der reformierte Unionszollkodex (R-UZK)

Zoll und Außenwirtschaft für den Handel

Praxiswissen Import

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