10.09.2026

Zoll: EU-Reform steht kurz vor dem Abschluss

Zoll: EU-Reform steht kurz vor dem Abschluss

 

Der Rat der Europäischen Union hat die umfassende Überarbeitung des EU-Zollrahmens nun endgültig gebilligt. Das Europäische Parlament wird den endgültigen Text voraussichtlich im September billigen, bevor er unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

Die entsprechend aktualisierte Verordnung soll der Union neue Instrumente an die Hand geben, um den Welthandel, vor allem im Bereich des elektronischen Handels, zu erleichtern, die Erhebung von Zöllen effizienter zu gestalten und die Kontrollen nicht konformer, gefährlicher oder unsicherer Waren zu verschärfen.

Wann wird die neue EU-Zolldatenplattform verpflichtend?

Die Nutzung der neuen Datenplattform zur Erfassung von Ein- und Ausfuhren in die bzw. aus der EU wird für im elektronischen Handel tätige Unternehmen ab dem 1. Juli 2028 und für alle Händler ab dem 1. März 2034 verpflichtend gelten.

Welche neuen Zollpflichten kommen auf Plattformbetreiber zu?

Mit dem aktualisierten Zollkodex der Union werden die Pflichten im elektronischen Handel deutlich verschärft. Außerhalb der EU ansässige Plattformen gelten beim Verkauf von Waren in die EU künftig als Einführer und sind damit für Zollformalitäten und Zollzahlungen verantwortlich. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 6 % des jährlichen Wareneinfuhrwerts, der Entzug von Zollprivilegien oder Zugangsbeschränkungen für Online-Plattformen.

Zusätzlich soll bis zum 1. November 2026 eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete eingeführt werden. Ihre Höhe muss die EU-Kommission noch festlegen. Sie ist von der bereits beschlossenen Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro zu unterscheiden.

Welche Aufgaben übernimmt die neue EU-Zollbehörde?

Die neue EU-Zollbehörde soll die Zusammenarbeit innerhalb der Zollunion koordinieren und Daten aus der EU-Zolldatenplattform analysieren. So sollen Risiken schneller erkannt und Kontrollen gezielter gesteuert werden. Zudem übernimmt die Behörde Aufgaben im EU-weiten Krisenmanagement.

Die Behörde hat ihren Sitz in Lille und nimmt 2027 ihre Arbeit auf.

Welche Vorteile haben „Trust & Check“-Händler?

Mit „Trust & Check“ schafft der aktualisierte Zollkodex eine neue Kategorie besonders vertrauenswürdiger und transparenter Unternehmen. Wer strenge Anforderungen erfüllt und umfassende Informationen zu Warenbewegungen und Compliance bereitstellt, soll von vereinfachten Zollverfahren profitieren.

Besonders zuverlässige Unternehmen sollen ihre Waren sogar ohne aktive Beteiligung der Zollbehörden in der EU in Verkehr bringen können.

sd

Unsere Empfehlungen:

Der internationale Handel hat sich seit Einführung des Unionszollkodex stark verändert. Vor allem der rasant wachsende Onlinehandel, steigende Sendungsmengen und neue Anforderungen an Sicherheit und Compliance bringen die Zollbehörden zunehmend an ihre Grenzen. Gleichzeitig ist die heutige IT-Landschaft stark fragmentiert. Die EU-Zollreform soll deshalb Zollverfahren vereinfachen und digitalisieren, Kontrollen gezielter ausrichten und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten stärken. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf einer besseren Nutzung von Daten und einer wirksameren Kontrolle des elektronischen Handels.

Über diese wegweisenden Neuerungen im europäischen Zollrecht informieren Sie die Experten des neuen Praxisseminars „Der reformierte Unionszollkodex (R-UZK)“ der Hamburger Zollakademie in Kooperation mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE. Verschaffen Sie sich hier einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und die jeweiligen Anwendungsfristen. Erfahren Sie, wo Handlungsbedarf besteht und wie Sie Ihre Prozesse rechtzeitig anpassen, um bestehende Verfahrenserleichterungen auch künftig nutzen zu können.

Der reformierte Unionszollkodex (R-UZK)

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