22.06.2018

US-Zölle: Gegenmaßnahmen der EU treten in Kraft

US-Zölle: Gegenmaßnahmen der EU treten in Kraft

Die EU erhebt im Handel mit den USA ab Freitag, 22. Juni 2018, zusätzliche Einfuhrzölle auf bestimmte Waren aus den USA. Die Zölle stellen eine Gegenmaßnahme zu den am 1. Juni 2018 von den USA erlassenen Strafzöllen auf Aluminium- und Stahlerzeugnisse aus der EU dar. Die Gegenmaßnahmen wurden bereits mit Verordnung vom 16. Mai 2018 (Verordnung (EU) 2018/724, Abl. Nr. L 122/14 vom 17. Mai 2018) vorbereitet und nun verbindlich umgesetzt.

EU reagiert auf Strafzölle der USA

Die Maßnahmen der EU sind eine direkte Gegenmaßnahme auf die von den USA mit Wirkung vom 1. Juni 2018 erlassenen unbefristeten Schutzmaßnahmen in Form der Erhöhung von Zöllen auf die Einfuhr bestimmter Stahl- und Aluminiumerzeugnisse aus der EU. Dabei werden von den USA auf Stahlimporte zusätzliche 25 Prozent, auf Aluminiumeinfuhren zusätzliche zehn Prozent Einfuhrzölle erhoben. Während die USA diese Maßnahmen mit Verweis auf die nationale Sicherheit und die Gefährdung heimischer Branchen für gerechtfertigt hält, befindet die EU sie für illegal und hält sich für berechtigt, Gegenmaßnahmen zu erlassen.

Gestuftes Wirksamwerden der Gegenmaßnahmen

Die nun von der EU erlassenen Gegenmaßnehmen sehen vor, zusätzliche Zölle auf US-Produkte in zwei zeitlichen Stufen einzuführen. Dabei entfaltet lediglich die erste Stufe, die zusätzliche Wertzölle in Höhe von bis zu 25 % auf die Einfuhren der in Anhang I aufgeführten Waren vorsieht, sofortige Wirksamkeit. Die zweite Stufe an Gegenmaßnahmen könnte, falls die USA ihre Schutzmaßnahmen nicht zurücknehmen sollten, erst zu einem späteren Zeitpunkt relevant werden. Die Verordnung sieht jedoch Ausnahmen für solche Waren vor, für die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung eine Einfuhrlizenz mit einer Zollbefreiung oder einer Zollermäßigung ausgestellt wurde. Gleiches würde für solche Waren gelten, die vor der Anwendung zusätzlicher Zölle auf diese Waren aus den USA in die Union ausgeführt wurden.

Zahlreiche Waren betroffen

Die Zölle der EU sollen einen Umfang von 2,8 Milliarden Euro haben – das entspricht dem Volumen der amerikanischen Zölle auf europäische Produkte. Von der ersten Stufe erfasst, sind eine Vielzahl von Waren, darunter bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel wie Mais, Reis, Erdnussbutter, Säfte und Bourbon Whiskey. Darüber hinaus würden auch zusätzlich Zölle auf Eisen, Stahl, Aluminium sowie Eisen- & Stahlerzeugnisse erhoben. Ferner wären Zigarren und Tabak, Schminkmittel und Pflegeprodukte, Bekleidung (T-Shirts, Hosen), Motorräder, Boote und Spielkarten betroffen. Die genaue Warenliste mit ihren Tarifnummern kann der Verordnung entnommen werden.

sr

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