08.10.2018

Brexit: Vereinigtes Königreich verabschiedet neues Zollgesetz anlässlich des anstehenden EU-Austritts

Brexit: Vereinigtes Königreich verabschiedet neues Zollgesetz anlässlich des anstehenden EU-Austritts

Das Vereinigte Königreicht (VK) hat am 13. September den sogenannten "Taxation (Cross-border Trade) Act" (TCBTA) verabschiedet und besitzt somit nun ein eigenständiges Zollgesetz. Durch dieses wird der Austritt des VK aus dem europäischen Binnenmarkt und dem Zollrecht der EU vorbereitet. Wann der TCBTA in Kraft tritt, hängt jedoch von dem Ausgang der Austrittsverhandlungen mit der EU ab.

Britisches Zollgesetz als Ersatz für den Unionszollkodex

Bisher gilt für das Vereinigte Königreich das Zollrecht der EU, allen voran der Unionszollkodex (UZK). Durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen (Brexit), wird das Unionsrecht für das VK voraussichtlich unwirksam werden. Mit dem im Juli vom britischen Parlament verabschiedeten und am 13. September durch die Königin ausgefertigten, eigenständigen Zollgesetz hat das VK nun die Grundlage für ein von der EU unabhängiges Zollregime geschaffen. Darüber hinaus enthält das Gesetz auch Bestimmungen zur Mehrwertsteuer und zur Einfuhrumsatzsteuer. Das britische Zollgesetz schafft allerdings lediglich den Rechtsrahmen für ein neues Zollregime. Es bedarf für ein vollständiges Zollrechtsregime noch der Ergänzung des Gesetzes durch weitere Durchführungsverordnungen.

Unionszollkodex als Vorbild

Die inhaltliche Flexibilität des neu geschaffenen Zollgesetzs erlaubt dem Britischen Gesetzgeber, auf den noch nicht vorhersehbaren Ausgang der Brexit-Verhandlungen mit der EU zu reagieren. Es werden dennoch bereits einige Grundregeln geschaffen.

Die zollrechtlichen Aspekte des verabschiedeten Gesetzes basieren zunächst auf den Regelungen des UZK, geben dem Vereinigten Königreich aber auch die Möglichkeit, davon abzuweichen. Das Gesetz legt die Grundlage für zollrechtliche Verordnungen u.A. zur Schaffung eines eigenen britischen Zolltarifs, zur Eintarifierung von Waren, zur Gewährung von unilateralen Zollpräferenzen für Entwicklungsländer, bezüglich Quoten und Zollaussetzung sowie zur Einführung von handelspolitischen Schutzmaßnahmen.

Auch das Zollverfahren orientiert sich zunächst am UZK. So wird auch hier zwischen der Einfuhr zum freien Verkehr und dem besonderen Zollverfahren unterschieden.

Anlässlich der Vielzahl an britischen Firmen, deren Aktivitäten bisher auf den Binnenmarkt beschränkt war und die somit erstmals mit dem Thema Zoll konfrontiert werden, sieht das Gesetz eine bedeutende Rolle für den „Authorised Economic Operator“ (AEO) vor. Dieser ermöglicht zugelassenen Firmen von zahlreichen Erleichterungen im Zollverfahren zu profitieren.

Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von Brexit-Verhandlungen ab

Wann das neu erlassene Zollgesetz seine Wirksamkeit entfalten soll, ist hingegen unklar und hängt von dem Ausgang der Austrittsverhandlungen mit der EU ab. So wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eine Übergangsphase für den Zeitraum nach dem EU-Austritt Großbrittaniens bis Ende 2020 vereinbart. In dieser soll der UZK sowie all seine Durchführungsverordnungen weiterhin Gültigkeit in Großbrittanien behalten. Diese Übergangsphase tritt jedoch nur im Rahmen eines umfassenden Austrittsabkommens in Kraft. Sollte das Vereinigte Königreich die EU somit ohne Abkommen verlassen („hard Brexit“), dann würde das neue Zollgesetz bereits ab dem Austrittszeitpunkt am 29. März 2019 in Kraft treten.

sr

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