UZK: Änderung der Verordnung des Unionszollkodex (UZK)

Am 25. März 2019 veröffentlichte die Europäische Union in ihrem Amtsblatt L 83/38 die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union. An deren Stelle tritt die neue Verordnung (EU) Nr. 2019/474 vom 19. März 2019, die ab dem 15. April 2019 in Kraft treten wird.
Änderungen des Zollkodex der Union
In der neuen Verordnung sind z. B. eine Erweiterung des Zollgebietes um zwei italienische Gemeinden in der Schweiz und eine allgemeine Präzisierung des Unionszollkodex in verschiedenen Bereichen geregelt. Es wurden Präzisierungen für die verbindliche Zolltarifauskunft und die summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen vorgenommen. Beschlossen wurde ebenfalls eine vollständige Befreiung von Einfuhrabgaben für bestimmte Waren im Verfahren der "passiven Veredelung" in Ländern oder Gebieten, mit denen die Union internationale Abkommen über solche Befreiungen geschlossen hat.
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Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die Verordnung Nr. 952 aus dem Jahr 2013 überarbeitet. Eine wichtige Änderung betrifft die geforderte Präzisierung des Unionszollkodex bzgl. der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA), summarischer Ein- und Ausgangsmeldungen sowie bestimmte Waren in der passiven Veredelung. Erfahren Sie alle relevanten Änderungen in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: