18.04.2019

Brexit: EU und Vereinigtes Königreich einigen sich auf weitere Fristverlängerung

Brexit: EU und Vereinigtes Königreich einigen sich auf weitere Fristverlängerung

Der Europäische Rat hat während des Brexit-Sondergipfels in der Nacht vom 10. auf den 11. April 2019 beschlossen, dass die bereits verlängerte Frist des Art. 50 Absatz 3 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) ein weiteres Mal, bis längstens 31. Oktober 2019, verlängert wird. Mit Schreiben vom 5. April 2019 hatte die britische Premierministerin Theresa May den Europäischen Rat um eine Fristverlängerung ersucht.

Flexible Fristverlängerung

Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs verlängert sich mit allen Rechten und Pflichten. EU-Ratspräsident Donald Tusk betonte in einer Erklärung, dass Großbritannien gemäß dem Ansatz der flexiblen Verlängerung auch zu einem früheren Zeitpunkt austreten könne, sofern der Austrittsvertrag zuvor ratifiziert worden ist. Der Austritt kann auch schon vor dem 31. Oktober erfolgen, wenn beide Seiten das Austrittsabkommen vor Oktober 2019 ratifizieren, oder falls das Vereinigte Königreich seiner Verpflichtung, an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen, nicht nachkommt (in diesem Fall wäre Austrittstermin der 1. Juni 2019).

Geregelter Austritt nicht garantiert

Durch die Beschlüsse des Europäischen Rates ist ein geregelter Austritt mit Abkommen immer noch nicht garantiert. Vielmehr ist ein Austritt ohne Abkommen („harter Brexit“) zum 31. Oktober 2019 oder, sollte es zwischenzeitlich eine weitere Verlängerung geben, sogar zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Schließlich ist auch die – wenngleich derzeit nicht sehr wahrscheinliche – Variante einer Rücknahme des Austrittsersuchens zu einem vom Vereinigten Königreich beliebig zu wählenden Zeitpunkt zu bedenken.

Keine weiteren Verhandlungen

In seinen schriftlichen Schlussfolgerungen erklärt der Europäische Rat erneut, dass das Austrittsabkommen nicht verhandelbar ist. Er wiederholt außerdem, dass keine Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen möglich sind, solange das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union ist. Allerdings wird betont, dass neue Verhandlungen über die politische Erklärung zu den zukünftigen Beziehungen dann denkbar werden, wenn sich der Standpunkt des Vereinigten Königreichs (die „roten Linien“) verändern sollte.

ajs

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Ministerpräsidentin Theresa May hat am 29. März 2017 Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union in Kraft gesetzt. Die Verhandlungen über den Austritt begannen am 19. Juni 2017. Die EU stimmte bereits am 21. März 2019 einer Verschiebung des Brexit um zwei Wochen zu, wodurch die britische Regierung mehr Zeit hat einen ungeregelten Austritt zu verhindern. Dem Vereinigten Königreich stehen nun mehrere Optionen zur Verfügung. Erfahren Sie alles Wichtige über die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

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