13.06.2019

Verbote und Beschränkungen (VuB): Zoll verhindert Einfuhr von unsicheren Gittertapes

Verbote und Beschränkungen (VuB): Zoll verhindert Einfuhr von unsicheren Gittertapes

Am 18. Mai 2019 stoppten Zollbehörden am Frankfurter Flughafen nach einer Paketkontrolle die Einfuhr von speziellen Pflastern, die für eine Firma in Deutschland bestimmt und chinesischen Ursprungs waren. Die Produkte wurden von der Marktüberwachungsbehörde zum Schutz der Bevölkerung als nicht einfuhrfähig deklariert.

Verbote und Beschränkungen (VuB)

Zollbedienstete des Frankfurter Flughafens haben bei der Kontrolle einer Kuriersendung aus China 10.000 Gittertapes bei der Einfuhr nach Deutschland gestoppt. Die Beamten hatten Zweifel bezüglich der Einhaltung von Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes, da notwendige Kennzeichnungen auf der Verpackung und dem Produkt selbst fehlten. Für Waren, die für die Gesundheit der Menschen eine Gefahr darstellen können, werden Verbote und Beschränkungen (VuB) verordnet. Es ist daher unerlässlich, vor dem Kauf von Waren, vor allem aus dem Ausland, Produkte auf mögliche VuB zu kontrollieren.

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Für den Außenhandel gibt es trotz Globalisierung und freiem Warenverkehr für bestimmte Produke Sonderregelungen. Für Waren, die z. B. eine Gefährdung für die öffentliche Ordnung, die Gesundheit der Menschen oder für die Umwelt darstellen können, gelten sogenannte Verbote und Beschränkungen (VuB). Erfahren Sie alles über VuB und die damit verbundenen Risiken für ihr Unternehmen in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

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