Zoll: EU-Trader Portal für Informationsaustausch über mehrere Länder mit Zollbehörden

Der Unionszollkodex (UZK) ist seit dem Jahre 2016 voll in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel dieser Verordnung besteht darin, sämtliche Prozesse für den internationalen Handel elektronisch darzustellen und effizient zu gestalten. Das EU-Trader Portal (EU-TP) wird daher von der Europäischen Kommission auf deren Internetseite für Unternehmen zum länderübergreifenden Informationsaustausch mit den Zollbehörden zur Verfügung gestellt.
Anträge und Bewilligungen
Für einen effizienteren Informationsaustausch mit den Zollbehörden wurde das EU-Trader Portal eingeführt. Die Benutzung kann nach einmaliger Registrierung mit dem Antragsformular 05700 bei der Generalzolldirektion, Direktion II, Team Stammdatenmanagement - Dienstort Dresden und einer gültigen EORI-Nummer erfolgen. Mitgliedstaatenübergreifende Bewilligungen, also Bewilligungen bei denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, sind ausschließlich elektronisch über das EU-TP zu stellen. Für umfangreichere Datensätze sind spezielle Formulare, sogenannte „Antragstemplates“ zu verwenden.
Ausnahmen und Besonderheiten
Zollrechtliche Bewilligungen, die ausschließlich in Deutschland abgewickelt werden und kein Ausland betreffen, sind weiterhin in Papierform zulässig. Die hierfür notwendigen Formulare können im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.
Ebenfalls nicht über das EU-TP abwickelbar sind:
- Anträge auf Erteilung einer Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
- Anträge auf Erteilung einer Bewilligung zur vereinfachten Zollwertermittlung (CVA)
- Anträge auf Erteilung der Zulassung zur Einrichtung eines Linienverkehrs (RSS)
- Bewilligung für die Erstellung der Wiegenachweise für Bananen (AWB)
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Unsere Seminarempfehlungen:
Das Inkrafttreten des UZK zieht immer wieder Änderungen im täglichen Antrags- und Bewilligungs-verfahren mit sich. Hauptziel des UZK ist es, Geschäftsprozesse für Unternehmen zu erleichtern. Seit 2017 müssen alle neuen Anträge auf zollrechtliche Entscheidungen oder Bewilligungen auf elektronischem Wege erfolgen. Erfahren Sie alles über den UZK und das EU-Trader Portal in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: