Antidumpingzoll: Ermittlungsverfahren bezüglich Eisenwaren eingestellt

Die Europäische Union hat am 28. Juni 2019 in ihrem Amtsblatt L 175/39 über die Einstellung des Verfahrens bezüglich Antidumping auf Waren - wie geschweißte Rohre und Hohlprofile mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen nicht rostender Stahl) mit Ursprung in Russland, der Republik Nordmazedonien und der Türkei - berichtet.
Die Antragsstellung
Der Antrag hierfür wurde von dem „Defence Committee of the Welded Steel Tubes Industry of the European Union“ am 14. August 2018 im Namen von den Unionsherstellern gestellt. Am 20. Dezember 2018 forderte der Antragsteller zudem eine zollamtliche Erfassung dieser Einfuhren.
Eröffnung des Verfahrens auf bestimmte Waren
Die Europäische Kommission leitete am 28. September 2018 eine Antidumping-Untersuchung bezüglich den Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen nicht rostender Stahl) mit den KN-Codes 7306 61 92 sowie 7306 61 99 und dem Ursprung in der Republik Nordmazedonien, Russland und der Türkei in die Union ein.
Gründe für die Einstellung der Untersuchung
In der Analyse und Überprüfung des Sachverhaltes, auch auf Grund der hohen Mitarbeit der betroffenen Unternehmen, wurde für Russland und die Türkei eine landesweit geringfügige Dumpingspanne ermittelt und darum die Untersuchung für diese beiden Länder eingestellt. In der Republik Nordmazedonien konnte lediglich einer Firma Dumping nachgewiesen werden. Die Dumpingspanne ist jedoch als sehr niedrig anzusehen und durch die marginale Menge, die unter der zulässigen europäischen Grenze liegt, keine Schädigung für die Europäische Wirtschaft.
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Für den Fall, dass Handelswaren eines Landes unter ihrem normalen Wert auf den Markt eines anderen Landes gebracht werden, liegt Dumping vor. Als Schutz für die eigene Wirtschaft erhebt die EU auf diese Produkte - zusätzlich zum Regelzollsatz - einen Antidumpingzoll bzw. Ausgleichszoll. Dadurch soll der ungerechtfertigte Preisvorteil ausgeglichen werden. Erfahren Sie alles über sämtliche Arten von Zöllen in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand: