11.02.2020

Zoll: Aktive und passive Veredelung zukünftig elektronisch

Zoll: Aktive und passive Veredelung zukünftig elektronisch

Der Zoll informierte am 27. Januar 2020 über den zukünftigen Standardinformationsaustausch (INF) über zu erhebende Angaben bei der aktiven und passiven Veredelung. Für einen erforderlichen Informationsaustausch gemäß Artikel 176 und 181 UZK-DA hat die EU ein elektronisches System gemäß Artikel 271 UZK-IA entwickelt, das ab Juni 2020 anzuwenden ist.

Ausnahmen

Für Inhaber von Bewilligungen ist der Standardinformationsaustausch in gewissen Fällen nicht erforderlich: Sind die Zollstellen der Überführung und Erledigung des Verfahrens identisch oder haben die Zollstellen andere elektronische Mittel zum Austausch (wie z. B. Excel-Tabellen) vereinbart, kann auf die Anwendung des neuen elektronischen Systems verzichtet werden.

HZA Seminarempfehlung

EUCTP (EU Customs Trader Portal)

Für das neue System ist das EUCTP vorgesehen, das Anfang Oktober 2019 in Betrieb genommen wurde. Das EUCTP umfasst verschiedene Anwendungsbereiche, darunter ab Juni 2020 den Bereich INF SP (Information Sheet for Special Procedure) für Zollbedienstete sowie den Bereich INF STP (Information Specific Trader Portal) für Wirtschaftsbeteiligte. Um Anträge über das System stellen zu können, sind eine gültige EORI-Nummer sowie ein EU-Nutzerkonto notwendig. Bestehende Zugänge müssen um den neuen Bereich INF STP erweitert werden.

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Unsere Seminarempfehlungen:

Bei der aktiven Veredelung werden Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union eingeführt, um Veredelungsvorgängen unterzogen zu werden. Die einfuhrabgabenbefreite Überführung in die aktive Veredelung bedarf einer Bewilligung, die beantragt werden muss. Erfahren Sie alles über aktive und passive Warenveredelung sowie den neuen Informationsaustausch in den Seminaren der Hamburger Zollakademie – stets aktuell und auf dem neuesten Stand:

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