03.04.2023

Exportkontrolle: BAFA hat bestimmte AGG offiziell verlängert

Exportkontrolle: BAFA hat bestimmte AGG offiziell verlängert

Eilnews:

Am 28. März 2023 hatte die Hamburger Zollakademie Sie schon über die Verlängerung bestimmter Allgeneiner Genehmigungen informiert. Das BAFA hatte vorab mitgeteilt, dass die Allgemeinen Genehmigungen 12 bis 28 und die AGG Nr. 30 bis zum 31. März 2024 verlängert werden. Diese ist nun im Bundesanzeiger erschienen.

Bekanntmachung über die Verlängerungen bei einigen AGG offiziell

Inzwischen ist die amtliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erschienen (veröffentlicht am Freitag, 31. März 2023). Damit besteht nun seit dem 1. April 2023 Rechtssicherheit für Exporteure.

Änderungen der Allgemeinen Genehmigung

Inhaltliche Änderungen der Allgemeinen Genehmigung ergeben sich nicht.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass inhaltliche Änderungen der oben genannten Allgemeinen Genehmigungen vor dem 31. März 2024 vorbehalten bleiben.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 (Brexit) über den 31. März 2024 hinaus nicht beabsichtigt ist.

SD/CB

Allgemeine Genehmigungen bieten Ihnen als Ausführer den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung. Erfahren Sie mehr über die Exportkontrolle und spezifisch auch zu den Allgemeinen Genehmigungen (AGG) von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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