21.11.2023

Zoll: EU einigt sich auf strenge Novellierung der F-Gas-Verordnung

Zoll: EU einigt sich auf strenge Novellierung der F-Gas-Verordnung

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich vorläufig auf strengere Regeln zur Verringerung von fluorierten Gasen und ozonschädigenden Stoffen geeinigt. Die neuen Regelungen bauen auf den bestehenden EU-Rechtsvorschriften auf und sollen zusätzliche Emissionen in Höhe von fast 500 Millionen Tonnen verhindern.

Neue Grenzwerte für F-Gase

Die sogenannten „F-Gase“ (fluorierte Gase) sind besonders klimaschädliche Kältemittel, die z. B. für Kühlung oder Klimatisierung in Geräten des täglichen Gebrauchs verwendet werden. Die darin verwendeten F-Gase und ozonabbauenden Stoffe sind äußerst starke, vom Menschen verursachte Treibhausgase mit besonders hohem Treibhauspotenzial, oft tausendfach stärker (!) als Kohlendioxid (CO2).

Auf EU-Ebene machen F-Gase derzeit 2,5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen aus. Ziel der aktuellen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist es, die Emissionen fluorierter Treibhausgase zu reduzieren. Darüber hinaus soll die Verordnung Anreize für den Einsatz klimafreundlicher Alternativen schaffen.

Mit den Änderungen der Verordnung sollen die bereits bestehenden EU-Rechtsvorschriften erweitert und weitere Einsparungen von CO2 und ozonabbauenden Stoffen ermöglicht werden. Damit soll ein Beitrag zu den EU-Klimazielen für 2030 geleistet werden, die Emissionen um mindestens 55 % zu senken und Europa bis 2050 klimaneutral machen zu können.

Mit der Einigung werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase nur dann in neuen Geräten verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen verfügbar sind – oder dass nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden.

Bessere Kontrolle und Bekämpfung durch Zoll- und Überwachungsbehörden

Die Novellierung der F-Gas-Verordnung soll auch den Zoll- und Überwachungsbehörden die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr und die Bekämpfung des illegalen Handels mit Gasen und entsprechenden Geräten erleichtern:

Einerseits werden die Märkte für klimafreundliche Geräte gefördert. Andererseits wird durch ein Ausfuhrverbot sichergestellt, dass veraltete Geräte, in denen Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zum Einsatz kommen und die in der EU nicht verkauft werden dürfen, auch nicht in andere Länder der Welt ausgeführt werden dürfen.

Wie geht es weiter?

Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell angenommen werden. Danach kann die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die Verordnung enthält Vorgaben für die Wirtschaft, die auch in Deutschland unmittelbar gelten.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die Europäische Union hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Mit dem „Green Deal“, einem umfassenden Programm für mehr Klima- und Umweltschutz, soll bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Auch die novellierte F-Gas-Verordnung soll dazu beitragen und weitere CO2- und ozonschichtschädigende Stoffe einsparen.

Eine weitere, mittlerweile schon prominente Maßnahme des „Green Deal“ ist das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM). In einem Webinar der Hamburger Zollakademie informiert Sie unser Experte über den Handlungsbedarf für Importeure, Zolldeklaranten, Spediteure und Einkäufer seit dem 1. Oktober 2023 und die notwendigen Vorbereitungen bis zur vollständigen Anwendung von CBAM am 1. Januar 2026.

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