19.12.2023

Exportkontrolle: EU veröffentlicht 12. Sanktionspaket gegen Russland

Exportkontrolle: EU veröffentlicht 12. Sanktionspaket gegen Russland

Die Europäische Union hat das 12. Sanktionspaket gegen Russland im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Das neue Sanktionspaket enthält erstmals ein Importverbot für russische Diamanten. Weitere Personen und Organisationen wurden mit Sanktionen belegt. Darüber hinaus sind weitere Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vorgesehen.

Aus für die Edelsteine: EU verbietet Einfuhr russischer Diamanten

Das Paket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote – wie etwa das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa.

Die Einfuhrbeschränkungen gelten für Diamanten, die in Russland abgebaut, verarbeitet oder hergestellt wurden. Industriediamanten sind davon ausgenommen. Darüber hinaus gibt es neue Maßnahmen zur Beschränkung der Einfuhr bestimmter Metallwaren aus Russland. Im Bereich der Vermögenswerte werden unter anderem die Vermögenswerte von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen eingefroren.

Im Bereich der Exportbeschränkungen beinhaltet das 12. Sanktionspaket zusätzliche Exportbeschränkungen für Dual-Use-Güter sowie fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter im Wert von jährlich 2,3 Mrd. EUR.

Maßnahmen im Energiebereich

Darüber hinaus sieht das Paket eine verstärkte Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze und damit eine strengere Durchsetzung der Obergrenze vor. Das Paket beinhaltet auch eine Verschärfung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten und harte Maßnahmen gegen drittstaatliche Unternehmen, die Sanktionen umgehen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die Sanktionen der Europäischen Union zielen in erster Linie darauf ab, das russische Militär und die russische Wirtschaft zu schwächen. Dennoch wirken sich die Sanktionen auch auf deutsche Unternehmen aus, denn diese müssen die Vorgaben der EU kennen und bei neuen oder aktualisierten Sanktionen sehr schnell reagieren und ihre Lieferketten genau überprüfen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Gerade in der Exportkontrolle gilt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Hohe Geldstrafen, immenser Imageschaden, mehrjährige Haftstrafen – zugegeben, wir malen hier den sprichwörtlichen Teufel an die Wand, aber unterschätzen Sie das Risiko nicht! Die Experten der Hamburger Zollakademie bringen Sie auf den neuesten Stand zu den EU-Sanktionen gegen Russland und anderen Themen der Exportkontrolle:

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