18.01.2024

Zoll: EU und AKP-Staaten wenden das Samoa-Abkommen vorläufig an

Zoll: EU und AKP-Staaten wenden das Samoa-Abkommen vorläufig an

Das Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) wird seit dem 1. Januar 2024 vorläufig angewendet. Mit diesem sog. „Samoa-Abkommen“ werden neue multilaterale Grundsätze im übergeordneten Rechtsrahmen der Beziehungen für die nächsten 20 Jahre gesetzt. Ziel ist, dass die hier beteiligten Parteien besser auf globale Herausforderungen wie etwa nachhaltige Entwicklung und nachhaltiges Wachstum, Menschenrechte, Frieden und Sicherheit reagieren und diese gemeinsam bewältigen können.

Was geschah bisher?

Der Vorgänger des Samoa-Abkommens ist das Partnerschaftsabkommen von Cotonou, welches im Jahr 2000 unterzeichnet wurde. Es sollte eigentlich im Februar 2020 auslaufen, wurde jedoch verlängert, bis das neue Partnerschaftsabkommen vorläufig angewandt wird oder in Kraft getreten ist.

Das Abkommen beruhte auf den Säulen der Entwicklungszusammenarbeit, der wirtschaftlichen und handelspolitischen Zusammenarbeit und der politischen Dimension. Dabei bildete es den ersten Grundstein, um die Partnerschaft zwischen der EU mit den AKP-Staaten zu stärken. Die Beziehung zwischen diesen beiden Parteien ist aus der Perspektive der EU einer der ältesten und umfassendsten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern.

Die Vorbereitungen für das Samoa-Abkommen

Ab September 2018 begannen die Vertragsparteien mit den Verhandlungen über ein neues Abkommen, das in der Zeit nach dem Cotonou-Abkommen folgen sollte. Ziel war es dabei, einen neuen und modernisierten Vertrag zu schaffen. Im April 2021 zeichnete der Chefunterhändler das neue Abkommen ab und am 20. Juli 2023 erließ der Rat einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens. Letztendlich wurde das Samoa-Abkommen am 15. November 2023 unterzeichnet.

Samoa-Abkommen setzt neue Schwerpunkte

Das Samoa-Abkommen wurde zwischen der Europäischen Union und 79 anderen Ländern geschlossen und regelt deren Beziehung. Von den 79 AKP-Staaten sind es 48 afrikanische, 16 karibische und 15 pazifische Länder. Das Abkommen gilt für ein Gebiet, in dem mehr als 2 Milliarden Menschen leben.

Mit dem neuen Partnerschaftsabkommen setzen die Parteien neue gemeinsame Grundsätze. Diese Grundsätze bilden eine gemeinsame Grundlage für die Gestaltung der wirtschaftlichen Beziehung der Abkommensparteien.

Inhaltlich betrachtet decken die neuen Grundsätze folgende Schwerpunktbereiche ab:

  • Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung
  • Frieden und Sicherheit
  • Menschliche und soziale Entwicklung
  • inklusives, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive, nachhaltige Entwicklung
  • Ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel
  • Migration und Mobilität

Das Abkommen umfasst neben der gemeinsamen Grundlagen auch noch drei regionale Protokolle für Afrika, Karibik und den Pazifik, in denen die konkreten Bedürfnisse der Regionen festgehalten werden. Mit Hilfe dieses Abkommens und der gemeinsamen Grundsätze sollen die EU und die AKP-Staaten besser auf globale Herausforderungen reagieren und sie bewältigen können.

Welche Schritte folgen nun?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Abkommen für die Parteien vorläufig. Entscheidend für das endgültige Inkrafttreten ist, dass das Europäische Parlament dem Abkommen zustimmt und das Abkommen von den Vertragsparteien ratifiziert wird. Das bedeutet, dass alle EU-Mitgliedstaaten und mindestens zwei Drittel der AKP-Mitglieder das Abkommen erneut ratifizieren müssen. Nachdem dieses Verfahren abgeschlossen sein wird, endet die vorläufige Anwendung und das Abkommen tritt in Kraft.

msp/cb

Unsere Empfehlungen:

Nach jahrelangen Bemühungen für eine Unterzeichnung gilt seit Mitte November 2023 das Samoa-Abkommen als Meilenstein für die Außenbeziehungen der EU. Es vereint mehr als die Hälfte der VN-Mitglieder aus vier Kontinenten um gemeinsame Prioritäten und Interessen. Wissen Sie, ob Ihr Unternehmen von diesen neuen Regelungen betreffend den Wirtschaftshandel zwischen der EU und den AKP-Staaten betroffen sein wird – und ob Sie dann vielleicht Maßnahmen ergreifen müssen? Mehr dazu erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter praxisnah von den Experten der Hamburger Zollakademie:

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