22.01.2024

Exportkontrolle: BMWK informiert Unternehmen über Russland-Embargo

Exportkontrolle: BMWK informiert Unternehmen über Russland-Embargo

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Informationsschreiben veröffentlicht. Das Schreiben soll Unternehmen im Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen unterstützen. Hintergrund ist der hohe Umfang, in dem sanktionierte Güter aus der EU in bestimmte Drittländer exportiert und von dort aus nach Russland reexportiert werden.

Gründe für den Erfolg von russischen Beschaffungen

Die Wirksamkeit der verhängten Sanktionen gegen Russland hängt unter anderem davon ab, ob Umgehungsgeschäfte und russische Beschaffungen verhindert werden können. Aktuelle Handelsdaten deuten jedoch darauf hin, dass sanktionierte Güter in erheblichem Umfang aus der EU, einschließlich Deutschland, in bestimmte Drittländer exportiert und von dort aus nach Russland reexportiert werden. Einer der Gründe für den Erfolg der russischen Beschaffung ist nach Erkenntnissen des BMWK fahrlässiges Verhalten. Das BMWK ist der Auffassung, dass Sanktionsumgehungen durch eine unzureichende Informationsbeschaffung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begünstigt werden können.

Ziele des BMWK-Informationsschreibens

Das BMWK möchte in seinem Schreiben deshalb über Risiken informieren, die im Zusammenhang mit Sanktionen und den unternehmerischen Sorgfaltspflichten bestehen. Dies gilt insbesondere für die Sanktionen gegen Russland. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beabsichtigt damit, die Sanktions-Compliance exportierender Unternehmen zu stärken. Das Informationspapier wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Inhaltliche Schwerpunkte des BMWK-Informationsschreibens

Neben den Sorgfaltspflichten und der Weitergabe von sanktionsrelevanten Informationen an die Behörden behandelt das Informationsschreiben vor allem die Risikoanalyse in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören kundenbezogene, produktbezogene, geografische und transaktionsbezogene Risikoanalysen.

sd

Unsere Empfehlungen:

Sanktionen sind präventive Maßnahmen. Die EU kann damit rasch auf politische Herausforderungen und Entwicklungen reagieren. Als Reaktion auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die EU massive Sanktionen gegen Russland verhängt. Mittlerweile gibt es 12 Sanktionspakete der EU gegen Russland.

Auch Unternehmen, die ihr Russlandgeschäft eingestellt haben, müssen sich weiterhin über den aktuellen Stand der Sanktionen informieren. Dies ist wichtig, um nicht in die Problematik von Umgehungsgeschäften zu geraten. In bestimmten Fällen sind Unternehmen sogar verpflichtet, vertragliche Vorkehrungen gemäß Art. 12g VO (EU) 833/2014 zu treffen.

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Weitere Empfehlungen:

In einem Kooperations-Webinar der Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE haben Sie die Möglichkeit, sich einen kompakten Überblick über die neuesten Entwicklungen der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus zu verschaffen:
Russland- und Belarus-Sanktionen der EU

Das Russland- und Belarus-Embargo inkl. Einfuhrverboten, Beschaffungs-, Verhinderungs- und Umgehungsgeschäften und damit auch das Informationspapier des BMWK werden u. a. Themen des „Exportkontrolle Update 2024“ der AWA Ende Februar in Frankfurt a. M. (oder online) sein. Die HZA wird auch vor Ort sein:
Exportkontrolle Update 2024

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