22.01.2024

Exportkontrolle: BMWK informiert Unternehmen über Russland-Embargo

Exportkontrolle: BMWK informiert Unternehmen über Russland-Embargo

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Informationsschreiben veröffentlicht. Das Schreiben soll Unternehmen im Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen unterstützen. Hintergrund ist der hohe Umfang, in dem sanktionierte Güter aus der EU in bestimmte Drittländer exportiert und von dort aus nach Russland reexportiert werden.

Gründe für den Erfolg von russischen Beschaffungen

Die Wirksamkeit der verhängten Sanktionen gegen Russland hängt unter anderem davon ab, ob Umgehungsgeschäfte und russische Beschaffungen verhindert werden können. Aktuelle Handelsdaten deuten jedoch darauf hin, dass sanktionierte Güter in erheblichem Umfang aus der EU, einschließlich Deutschland, in bestimmte Drittländer exportiert und von dort aus nach Russland reexportiert werden. Einer der Gründe für den Erfolg der russischen Beschaffung ist nach Erkenntnissen des BMWK fahrlässiges Verhalten. Das BMWK ist der Auffassung, dass Sanktionsumgehungen durch eine unzureichende Informationsbeschaffung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begünstigt werden können.

Ziele des BMWK-Informationsschreibens

Das BMWK möchte in seinem Schreiben deshalb über Risiken informieren, die im Zusammenhang mit Sanktionen und den unternehmerischen Sorgfaltspflichten bestehen. Dies gilt insbesondere für die Sanktionen gegen Russland. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beabsichtigt damit, die Sanktions-Compliance exportierender Unternehmen zu stärken. Das Informationspapier wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.