28.02.2024

Exportkontrolle: EU veröffentlicht 13. Sanktionspaket gegen Russland

Exportkontrolle: EU veröffentlicht 13. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat ihr 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht – pünktlich zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine. Es umfasst weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie wie z. B. zu Drohnen. Außerdem hat die EU weitere 200 Personen, Unternehmen und Organisationen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste aufgenommen und Vermögen eingefroren. Die EU belegt somit schon 2.000 Personen und Unternehmen mit Sanktionen.

Verteidigung der Werte und Grundprinzipien der EU

Die EU steht auch nach zwei Jahren fest an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung. Die EU wird die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Streitkräfte und den künftigen Wiederaufbau der Ukraine auch weiterhin tatkräftig unterstützen, solange es nötig ist und bis die Ukraine siege. Die EU verteidigt ihre Werte und Grundprinzipien.

13. EU-Sanktionspaket: Schlag gegen diejenigen, die den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen

Wie gelingt es dem 13. Sanktionspaket, seine konzertierten Sanktionen und Handelsmaßnahmen als Schlag gegen diejenigen zu entfalten, die den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen? Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihrer wirksamen Durchsetzung der Maßnahmen. Die EU arbeitet eng mit Drittländern zusammen, um Versuchen, die Sanktionen zu umgehen, entgegenzuwirken. Den neuen Maßnahmen zugrunde liegen u. a. eindeutige Beweise aus verschiedenen Quellen in Verbindung mit Handels- und Zolldaten.

Die EU hat alle roten Fäden zusammengeführt und dieses Paket geschnürt – und die Sanktionsliste in bislang noch nie da gewesenem Umfang erweitert: Wir sprechen hier von insgesamt 194 Einträgen, davon 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen und die in die Sanktionslisten der EU aufgenommen worden sind.

Entgegen der vorherigen medialen Ankündigungen sind auch (wenige) güterbezogene Beschränkungen betreffend Anhang VII Teil B und Anhang XXIII dabei. Dieses Paket zielt auf weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologien – wie beispielsweise zu Drohnen.

Russland setzt in seinem Krieg gegen die Ukraine unbemannte Luftfahrzeuge oder Drohnen ein, diese sind von zentraler Bedeutung. Das 13. Sanktionspaket listet daher speziell Unternehmen, die Russland mit wichtigen Drohnenkomponenten versorgen. Dazu werden Sanktionen in bestimmten Sektoren verhängt, um Licht ins Dickicht zu bringen und Schlupflöcher zu stopfen. Ziel ist es, die Kriegsführung Russlands mit Drohnen zu erschweren. Die EU rundet die erweiterten Listungen durch Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit ab.

Diese Einschränkungen und Maßnahmen – kombiniert mit der Aufnahme weiterer Unternehmen, Einrichtungen und Personen (s. o.) – ergänzen die EU-Sanktionsliste auf nun mehr als 2.000 Unternehmen, Organisationen und Personen. Laut EU sei das 13. Sanktionspaket in seiner Wucht als enormer Schlag für diejenigen zu sehen, die den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen.

So hat auch die EU-Kommission die Annahme des 13. Sanktionspaketes gegen Russland durch den Rat begrüßt. Es zeige, dass auch zwei Jahre nach dem Einmarsch von Russland in die Ukraine die Unterstützung der EU für die Ukraine und ihre Bevölkerung weiterhin ungebrochen sei. Europa agiert geeint und ist entschlossen, seine Werte und Grundprinzipien weiterhin zu verteidigen.

Umsetzung des 13. Sanktionspaketes

Entscheidend sei aber nicht das Paket allein, sondern seine Umsetzung. Strikt. Länderübergreifend.  Transparent. Geschlossen. Die Umsetzung ohne Wenn und Aber soll dazu beitragen, dass Moskau nicht über die Einnahmen, Güter und Technologien verfüge, die es für seinen Krieg gegen die Ukraine benötigt.

Die Mitgliedstaaten der EU erhalten daher weiterhin Unterstützung, damit sie unisono die Maßnahmen wirksam durchsetzen können. Um Sanktionen zu umgehen, wird die Kommission ihre enge Zusammenarbeit mit Drittländern fortsetzen, um möglichen Versuchen entschieden entgegenzuwirken.

Maßnahmen im Einzelnen

Das 13. Sanktionspaket der EU gegen Russland erweitert die Sanktionsliste so umfassend wie noch nie, kombiniert mit gezielten Handelsmaßnahmen, um Russland daran zu hindern, auch über Schlupflöcher sensible westliche Technologien für das russische Militär erwerben zu können. Die EU ergänzt dies mit Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit:

So wird zum Beispiel das Vereinigte Königreich neu in die Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgenommen. Diese Partnerländer wenden eine Reihe restriktiver Maßnahmen auf Einfuhren von Eisen und Stahl sowie bestimmte Einfuhrkontrollmaßnahmen an. Diese sind den Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 im Wesentlichen als gleichwertig einzuordnen.

cb

Unsere Empfehlungen:

Die EU hat mit diesem 13. Sanktionspaket den Umfang der Sanktionsliste massiv erhöht. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, auf die Einhaltung europäischer Handelsbeschränkungen zu achten und aktuelle Entwicklungen im Exportkontrollrecht zu verfolgen. Die Experten der Hamburger Zollakademie schulen Sie und Ihre Teams im Umgang mit Sanktionen und Embargos. Sie informieren Sie in unseren Veranstaltungen regelmäßig über den aktuellen Stand bestehender Sanktionen gegen Russland – ebenso wie zu vielen weiteren Themen der Exportkontrolle:

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