26.03.2024

Compliance: Weg frei für europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD

Compliance: Weg frei für europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD

Am 19. März 2024 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) nach langem Widerstand mehrerer EU-Mitgliedstaaten einem Kompromissvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten.

Hintergrund: Zähe Verhandlungen bis zur Einigung

Am 14. Dezember 2023 wurde in den sogenannten Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene eine vorläufige Einigung über die Lieferkettenrichtlinie für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit erzielt (siehe HZA-News vom 15.02.2024). Eine ursprünglich für Anfang Februar geplante Abstimmung wurde verschoben, da neben Deutschland auch Italien nicht zustimmen wollte. Unter Führung der belgischen Ratspräsidentschaft konnte nun eine Einigung über die Inhalte der CSDDD erzielt werden. Deutschland enthielt sich wie angekündigt der Stimme und wurde überstimmt. Mit der politischen Einigung gehen Anpassungen einher.

Kompromiss: Welche Anpassungen wurden vorgenommen?

So umfasst die CSDDD in ihrer neuesten Fassung nur noch EU- und Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit über 1.000 Beschäftigten (statt 500 Beschäftigten) und mit einem Umsatz von mindestens 450 Mio. EUR (statt ursprünglich vorgesehenen 150 Mio. EUR). Darüber hinaus sieht die CSDDD in ihrer neuesten Fassung eine stufenweise Anwendung in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Umsatz vor. Auch dies war in der Vorgängerversion in dieser Form nicht enthalten.

  • 3-jährige Umsetzungsfrist für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1.500 Millionen EUR Umsatz
  • 4-jährige Umsetzungsfrist für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und 900 Millionen EUR Umsatz
  • 5-jährige Umsetzungsfrist für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen EUR Umsatz

Die Unternehmen werden für Schäden haftbar gemacht und es werden Bußgelder für Nichteinhaltung erhoben. Die Möglichkeit der zivilrechtlichen Haftung wurde eingeschränkt. Die Menschenrechte und Umweltauswirkungen werden in die Unternehmensführung integriert.

Zeitplan: Wie geht es weiter?

Nach der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten tritt die Richtlinie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

sd

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Deutschland verfügt bereits über ein nationales Lieferkettengesetz (das sog. LkSG, auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Die EU-Fassung geht aber trotz der jüngsten Abschwächungen über dessen Anforderungen hinaus.

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