02.05.2024

Zoll: Freihandelsabkommen EU/Neuseeland am 1. Mai 2024 gestartet

Zoll: Freihandelsabkommen EU/Neuseeland am 1. Mai 2024 gestartet

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist früher als geplant gestartet. Die ersten Handelserleichterungen sind bereits am 1. Mai 2024 in Kraft getreten, wie die neuseeländische Regierung in einer Pressemitteilung bekannt gab. Das Abkommen soll Zölle und bürokratischen Aufwand für europäische Unternehmen beim Export nach Neuseeland beseitigen.

Verhandlungen seit 2018

Um die Beziehungen zwischen der EU und Neuseeland weiter zu vertiefen, verhandelt die EU seit Juni 2018 mit Neuseeland über ein Handelsabkommen. Nach Abschluss der Verhandlungen am 30. Juni 2022 wurde das Abkommen am 9. Juli 2023 von der EU und Neuseeland unterzeichnet. Das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten.

Handelserleichterungen für beide Seiten

Mit dem „New Zealand European Union Free Trade Agreement (NZ-EUFTA)“ können alle Waren mit Ursprung in der EU zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können fast alle Waren neuseeländischen Ursprungs zollfrei in die EU eingeführt werden.

Ausnahmen gibt es im landwirtschaftlichen Bereich. Für Geflügelfleisch, Honig, Getreide und Cidre werden die Zölle in drei jährlichen Schritten abgebaut. Für Reis und Zucker gilt dies in fünf, für Milchprodukte, Fischzubereitungen und Rum in sieben Jahresschritten. Darüber hinaus gibt es jährlich steigende Zollkontingente für Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch, Milchprodukte, Zuckermais und Ethanol.

Beantragung ermäßigter Abgabensätze in ATLAS

Wie das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Nachricht mitteilt, können im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland seit dem 1. Mai 2024 ermäßigte Abgabensätze beantragt und angewendet werden, wenn eine bestimmte Bescheinigung angemeldet und das Kennzeichen „vorhanden“ übermittelt wird. Es handelt sich dabei um die Bescheinigungen „U 120“, „U121“ und „U 122“. Die ermäßigten Abgabensätze können mit einem dreistelligen Begünstigungscode beantragt werden, der mit der Ziffer „3“ beginnt.

sd

Unsere Empfehlungen:

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland soll nach Angaben der EU bereits im ersten Jahr seiner Anwendung Zollerleichterungen für EU-Unternehmen in Höhe von rund 140 Millionen Euro pro Jahr bringen. Die Vertragspartner erhoffen sich dadurch ein Wachstum des bilateralen Handels von bis zu 30 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent steigen.

Freihandelsabkommen verbessern die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern und bringen Vorteile für beide Seiten. Klare Regeln erhöhen die Chancen für Handel und Investitionen und zunehmend werden auch soziale und ökologische Standards berücksichtigt. Die Experten der Hamburger Zollakademie informieren Sie praxisnah über die Vorteile von Freihandelsabkommen und zeigen Ihnen unter anderem, worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.

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