07.05.2024

Zoll: CBAM-Leitfaden der EU jetzt auch auf Deutsch verfügbar

Zoll: CBAM-Leitfaden der EU jetzt auch auf Deutsch verfügbar

Die EU-Kommission veröffentlicht relevante Informationen zu CBAM in Form von sogenannten Leitliniendokumenten. Das „Guidance Document on CBAM Implementation for Importers of Goods into the EU“ wurde von der EU-Kommission nun auch in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Darüber hinaus ist das Übergangsregister der EU ebenfalls in deutscher Sprache verfügbar.

Wesentliche Inhalte des Leitfadens

In dem nun auch in deutscher Sprache vorliegenden „Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Einführer von Waren in die EU“ bietet die EU Ihnen einen Überblick über die Waren und Wertschöpfungsketten der Sektoren und Waren, die in den Anwendungsbereich des CBAM fallen. Darüber hinaus enthält das Dokument eine CBAM-Einführung und die relevanten Fristen für berichtspflichtige Anmelder in der Übergangszeit. Weiterhin beschreibt der Leitfaden die Berichtspflichten und Empfehlungen, die für alle betroffenen Importeure von CBAM-relevanten Waren gelten können. Allgemeine Ausnahmen von CBAM werden Ihnen ebenfalls erläutert.

Zielgruppe des Leitfadens

Betreiber einer Anlage in einem Drittland, die CBAM-Produkte herstellt, haben direkten Zugang zu Informationen über alle Emissionen der Anlage. Der Anlagenbetreiber ist daher für die Überwachung und Berichterstattung der eingebetteten „grauen Emissionen“ aller produzierten Waren, die in die EU importiert werden, verantwortlich. Graue Emissionen sind die direkten und indirekten Emissionen, die bei der Herstellung von Waren freigesetzt werden.

Der Einführer ist der Meldepflichtige, der in der Übergangsphase vierteljährliche CBAM-Berichte und in der Regelphase jährliche CBAM-Erklärungen bei der Europäischen Kommission einreicht. Dazu fordert der Meldepflichtige vom jeweiligen Anlagenbetreiber die Daten über die grauen Emissionen der produzierten CBAM-Waren an. Auf dieser Grundlage kann der CBAM-Bericht erstellt werden.

Der Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf den Anforderungen an Einführer von CBAM-relevanten Waren in die EU während des Übergangszeitraums seit 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Zielgruppe des Dokuments sind Einführer CBAM-relevanter Waren und/oder berichtspflichtige Anmelder.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die Europäische Kommission unterstützt Außenhändler mit einer Reihe von Leitfäden und elektronischen Vorlagen, damit betroffene Unternehmen die CBAM-Pflichten in der Übergangszeit bestmöglich erfüllen können. Der Übergangszeitraum gilt seit 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Der nun auch in deutscher Sprache vorliegende Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Warenimporteure in die EU soll zusätzliche Hilfestellung bieten.

Zweifellos können die EU-Dokumente bei der Umsetzung der CBAM-Pflichten helfen. Noch praxisnäher vermitteln Ihnen die Experten der Hamburger Zollakademie in einem Seminar die Grundlagen des neuen CO2-Grenzausgleichs sowie die damit verbundenen Berichtspflichten und Compliance-Anforderungen für Ihr Unternehmen:

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