12.06.2024

Zoll: Vorschlag der EU-Kommission zum Abschluss des Abkommens

Zoll: Vorschlag der EU-Kommission zum Abschluss des Abkommens

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat am 26. April 2024 Vorschläge hinsichtlich der Unterzeichnung, der vorläufigen Anwendung und des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der EU mit Andorra und San Marino vorgelegt. Das Abkommen ist das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen den beteiligten Partnerstaaten. Es soll dazu beitragen, dass Andorra und San Marino am EU-Binnenmarkt teilnehmen und die Zusammenarbeit auch in anderen politischen Bereichen gestärkt werden kann.

Was geschah bisher?

Der Europäische Rat genehmigte am 16. Dezember 2014 die Aufnahme der Verhandlungen der Europäischen Union mit Andorra, Monaco und San Marino. Daraufhin nahm die EU-Kommission die Verhandlungen auf und führte zwischen März 2022 und Dezember 2023 insgesamt 49 Verhandlungsrunden mit Andorra und San Marino. Diese Verhandlungen konnten sodann im Dezember 2023 zum Abschluss gebracht werden. Daraufhin legte die Europäische Kommission dem Europäischen Rat am 26. April 2024 Vorschläge hinsichtlich der Unterzeichnung, der vorläufigen Anwendung und des Abschlusses eines Assoziierungsabkommens zwischen der EU mit Andorra und San Marino vor.

Welche Regelungen soll das Abkommen der EU mit diesen beiden Nicht-EU-Staaten treffen?

Ziel des Abkommens soll es sein, Andorra und San Marino die Teilnahme am EU-Binnenmarkt zu ermöglichen und die Zusammenarbeit in anderen Politikbereichen zu stärken. Im Endeffekt wollen die beteiligten Partnerstaaten ihre Beziehung untereinander stärken. Parallel soll die Zusammenarbeit auch in anderen Politikbereichen gefördert und gestärkt werden. Den beiden Nachbarstaaten der EU soll ein vergleichbarer Zugang zum Binnenmarkt gewährt werden wie zuvor Norwegen, Island und Liechtenstein im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Dies spiegelt auch das erklärte Interesse dieser beiden Länder am Aufbau engerer Beziehungen zur EU wider.