Exportkontrolle: Neue Sanktionen gegen Belarus in Kraft
Die EU-Staaten haben sich auf neue Sanktionen gegen Belarus verständigt. Die Strafmaßnahmen sind eine Reaktion auf die Unterstützung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die neuen Sanktionen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten und umfassen neben Handelsbeschränkungen nun auch das Verbot, bestimmte Dienstleistungen für belarussische Auftraggeber zu erbringen.
Minimierung des Risikos von Umgehungsausfuhren
Mit den jüngsten Sanktionen gegen Belarus weitet die EU unter anderem das Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie für fortschrittliche Güter und Technologien aus. Zusätzlich werden weitere Exportbeschränkungen für Güter eingeführt, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten.
Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen zu minimieren, verbietet die entsprechende Verordnung auch die Durchfuhr bestimmter Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durch Belarus. Dies betrifft unter anderem auch Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Aufrüstung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Ebenfalls betroffen sind Güter und Technologien, die in der Luft- und Raumfahrt verwendet werden können.
Weitere Ausfuhrbeschränkungen nach Belarus
Darüber hinaus führt die EU weitere Beschränkungen für Ausfuhren nach Belarus ein, insbesondere für Güter und Technologien der Seeschifffahrt und Luxusgüter.
Das Verbot der Einfuhr, des Erwerbs oder der Weitergabe von Diamanten aus Belarus gilt für natürliche und synthetische Diamanten mit Ausnahme von Industriediamanten und Diamantschmuck. Zudem gibt es unter anderem neue Importverbote für Gold, Kohle und Rohöl.
Verbot des Erbringens bestimmter Dienstleistungen
Neben den Handelsbeschränkungen umfasst das neue Sanktionspaket nun auch das Verbot, bestimmte Dienstleistungen für belarussische Auftraggeber zu erbringen. Betroffen sind beispielsweise Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, aber auch IT- und Rechtsberatung, Werbung und technische Inspektionsdienstleistungen.
Neue Genehmigungscodierungen für ATLAS-Ausfuhr veröffentlicht
Vor dem Hintergrund weiterer Sanktionsmaßnahmen gegen Belarus hat die Generaldirektion der EU-Kommission neue Genehmigungscodierungen veröffentlicht. Außerdem wurden Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. die Verbote nicht gelten, veröffentlicht. Die für eine Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr erforderlichen Codierungen können unter diesem Link eingesehen werden (siehe ATLAS-Info 0632/2024).
sd
Unsere Empfehlungen:
Die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Belarus haben verschiedene Auswirkungen auf das Land und seine Wirtschaft. Zu den Maßnahmen gehören das Einfrieren von Vermögenswerten, das Verbot bestimmter Geschäftstätigkeiten und der Ausschluss belarussischer Unternehmen von internationalen Märkten. Die EU verhängt Sanktionen, um auf globale Herausforderungen und Entwicklungen zu reagieren, die ihren Zielen und Werten zuwiderlaufen. Insbesondere im Falle Russlands hat die EU als Reaktion auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine massive Sanktionen verhängt. Diese umfassen Individualsanktionen, Wirtschaftssanktionen, diplomatische Maßnahmen und Visabeschränkungen.
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