29.08.2024

Exportkontrolle: Neue „Emerging Technologies“ auf der Ausfuhrliste

Exportkontrolle: Neue „Emerging Technologies“ auf der Ausfuhrliste

Am 23. Juli 2024 ist die 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft getreten. Bei den neu aufgenommenen Gütern handelt es sich insbesondere um neuartige Technologien, die für die Entwicklung von Quantencomputern sowie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz eine wichtige Rolle spielen. Die Aufnahme der „Emerging Technologies“ hat einen besonderen Grund.

Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wurde Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) umfassend geändert und um verschiedene Güterpositionen erweitert. Darüber hinaus wurden die bestehenden Ausnahmen von den Waffenembargos gegen Somalia und die Zentralafrikanische Republik geändert und die Liste der als Ordnungswidrigkeiten zu wertenden Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionsverordnung) ergänzt.

Aufnahme der „Emerging Technologies“

Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste wurde im Zuge der letzten Änderungen um insgesamt 14 neue Güterpositionen erweitert. Bei den neu aufgenommenen Gütern handelt es sich um sogenannte Emerging Technologies, also neuartige Technologien, die z. B. bei der Entwicklung von Quantencomputern sowie beim Einsatz von künstlicher Intelligenz eine bedeutende Rolle spielen.

Emerging Technologies umfassen fortschrittliche Technologien wie künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputer, Robotik und Gehirn-Computer-Schnittstellen. Diese Technologien haben das Potenzial, sowohl zivile als auch militärische Anwendungen zu finden, was sie zu einem wichtigen Schwerpunkt der Exportkontrolle macht.