Zoll: Assoziierungsabkommen Ecuador/Costa Rica in Kraft getreten

Das zwischen Ecuador und Costa Rica ausgehandelte Assoziierungsabkommen ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. Damit werden über 70 Prozent des Warenverkehrs zwischen den beiden Ländern von Einfuhrzöllen befreit. Zudem sieht das Assoziierungsabkommen zwei Formen des Ursprungsnachweises vor.
Abkommen soll Handels- und Investitionsströme bündeln
Das zwischen Ecuador und Costa Rica ausgehandelte Assoziierungsabkommen ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. Mitte 2022 hatten sich die beiden Länder auf den Abschluss geeinigt, Anfang 2023 unterzeichneten sie das Abkommen.
Das Abkommen soll die Handels- und Investitionsströme zwischen den beiden Ländern fördern und die südamerikanische Region näher zusammenbringen.
Es wird erwartet, dass insbesondere die Exporte von Autoreifen, Medikamenten, Vitaminpräparaten, Sirupen für die Getränkezubereitung und elektrischen Batterien nach Ecuador durch die Zollbefreiung zunehmen werden. Auch andere Produkte aus Costa Rica könnten von den verbesserten Zollbedingungen profitieren. Dazu gehören Kaffee, Teigwaren, Ananassaft und -konserven, Haarpräparate und Stahlstangen.
Minister Manuel Tovar, Außenhandelsminister von Costa Rica, betonte in diesem Zusammenhang, dass „dieses Handelsabkommen uns den Zugang zu einem sehr wichtigen und dynamischen Markt mit mehr als 18 Millionen Verbrauchern ermöglicht.“
Von Zollsenkungen ausgeschlossene Waren
Bestimmte Waren sind von den Zollsenkungen ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Rind-, Schweine- und Hühnerfleisch, Milchprodukte, Blumen, Kartoffeln, Zwiebeln, Tomaten, Bohnen, Reis, Zucker, Holz, Holzprodukte und Glasbehälter. Für andere Produkte wie gefrorene Zuchtgarnelen und Thunfisch in Dosen gelten Zollkontingente.
Vorgesehene Ursprungsnachweise im Assoziierungsabkommen
Das Assoziierungsabkommen sieht zwei Formen des Ursprungsnachweises vor: Das Ursprungszeugnis (Art. 3.16) und die Erklärung auf der Rechnung vom zugelassenen Exporteuer (Art 3.17 und 3.18). Beide Ursprungsnachweise sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
sd
Unsere Empfehlungen:
Assoziierungsabkommen bieten Ländern eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören verbesserte Exportmöglichkeiten, Wirtschaftswachstum, Zollvergünstigungen, Technologietransfer und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Eine größere Vielfalt von Produkten und Dienstleistungen auf dem Markt ist ein weiterer Vorteil. Insgesamt tragen diese Vorteile zur Stärkung der Wirtschaft und zur Verbesserung der internationalen Beziehungen bei.
Praxisnah: Mehr über die Vorteile von Assoziierungs- und Handelsabkommen und Aktuelles zu weiteren vielfältigen Themen erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter von den Experten der Hamburger Zollakademie.