
Die ATLAS-Meldung 0771/25 informiert über die Anmeldung bestimmter Codierungen im Zusammenhang mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) und ozonabbauenden Stoffen (ODS). In unserem Newsletter erfahren Sie unter anderem, wie Sie unnötige Rückfragen des Zolls im Bereich F-Gase/ODS vermeiden und den Abfertigungsprozess deutlich beschleunigen können.
2024 sind zwei EU-Verordnungen in Kraft getreten, die auch relevant bei Anmeldungen zum Versandverfahren sind, nämlich die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sowie die Verordnung (EU) 2024/590 über ozonabbauende Stoffe (ODS).
Eine ATLAS-Info informiert über bestimmte Codierungen, die in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) anzugeben sind, sofern sie für die im Versandverfahren zu befördernden Waren zutreffen. Diese Codierungen können in der Versandanmeldung unter „Unterlage“ oder „sonstiger Verweis“ angemeldet werden.
- „Unterlage“ → Codelisten: I0923, I0925, I0926
- „Sonstiger Verweis“ → Codelisten: I0913, I0915, I0916
Hinweise zur Angabe
Die in der Versandanmeldung obligatorisch anzugebenden Codierungen sind, sofern sie für die Einfuhrwaren relevant sind, in Spalte 1 mit * gekennzeichnet. Die übrigen für die Anmeldung verfügbaren Codierungen können optional angegeben werden.
Empfehlung: Auch bei Nichtbetroffenheit codieren
Da im Bereich F-Gase/ODS unter einer Warennummer oft sowohl betroffene als auch nicht betroffene Waren angemeldet werden, ist es für die Abfertigung hilfreich, anzugeben, dass die Verordnungen nicht gelten.
- Y160 = Ware fällt nicht unter die F-Gas-Verordnung
- Y792 = Ware fällt nicht unter die ODS-Verordnung
So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und beschleunigen den Abfertigungsprozess deutlich.
sd
Unsere Empfehlungen:
Mit den EU-Verordnungen 2024/573 und 2024/590 wird der Umgang mit besonders klimaschädlichen Gasen verschärft. Da sie nicht nur die Verwendung, sondern auch den grenzüberschreitenden Handel mit bestimmten Stoffen und Produkten regeln, haben beide Verordnungen unmittelbare Auswirkungen auf den Zoll- und Außenhandel. Sie sind ebenso wie der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ein konkreter Baustein des europäischen „Green Deal“.
Die Experten der Hamburger Zollakademie machen Sie fit für Ihre in unseren Schulungen selbstverständlich bei der Erfüllung Ihrer CBAM-Pflichten. Im Rahmen unseres neuen Seminars/Webinars „Basiswissen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ informiert Sie unser Experte unter anderem über die aktuellen Grundlagen des neuen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus. Neben den Grundlagen gehören dazu Meldepflichten, Handlungsbedarf und Berichtsabgabe. Bereiten Sie sich jetzt vor!