27.05.2025

Zoll: Wegweisendes Abkommen zwischen EU und Singapur

Zoll: Wegweisendes Abkommen zwischen EU und Singapur

Die Europäische Union und Singapur haben ein umfassendes Digitalhandelsabkommen unterzeichnet, das neue Maßstäbe für die internationale digitale Zusammenarbeit setzt. Das Abkommen soll den digitalen Handel erleichtern, die Zusammenarbeit bei digitalen Technologien intensivieren und gemeinsame Standards etablieren.

Kernelemente des Abkommens

Mit dem Digitalhandelsabkommen zwischen der EU und Singapur wird ihre Partnerschaft im digitalen Bereich gestärkt. Gemeinsam wollen beide Seiten eine führende Rolle bei digitalen Entwicklungen übernehmen und sich gleichzeitig für eine offene, faire und wettbewerbsorientierte digitale Wirtschaft einsetzen.

Das Abkommen soll den Verbraucherschutz verbessern, den sicheren grenzüberschreitenden Datenverkehr erleichtern und Unternehmen rechtliche Sicherheit bieten. Darüber hinaus soll es ungerechtfertigte Handelshemmnisse im digitalen Handel abbauen.

Es behandelt unter anderem die Themen Datenschutz, elektronische Verträge, digitale Authentifizierung, Online-Verbraucherschutz, Spam-Bekämpfung, offene Behördendaten und Zusammenarbeit bei digitalen Regeln.

Zudem verbietet es ungerechtfertigte Vorschriften zur Datenlokalisierung, schützt Quellcodes vor unbefugter Offenlegung und wahrt gleichzeitig den Datenschutzrahmen sowie den Handlungsspielraum der EU bei öffentlichen Interessen.

Hintergrund

Das Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur ist ein modernes, eigenständiges Abkommen. Das heißt, es steht unabhängig von dem Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen beiden Parteien.

Das Abkommen muss noch ratifiziert werden, es bedarf der Zustimmung des EU-Parlaments.

sd

Unsere Empfehlungen:

Die EU ist zwar zunehmend im digitalen Handel aktiv, spielt global jedoch noch keine führende Rolle. Ihr Ziel ist es, internationale Standards mitzugestalten und die digitale Souveränität zu stärken. Zu ihren Stärken zählt der große Binnenmarkt mit über 400 Millionen Verbrauchern, der erhebliche Skalierungsmöglichkeiten für digitale Geschäftsmodelle bietet. Gleichzeitig behindern jedoch unterschiedliche technische Standards, Steuersysteme und rechtliche Vorgaben die grenzüberschreitende digitale Geschäftstätigkeit.

Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist auch im Kontext digitaler Handelsabkommen relevant, da der digitale Handel zunehmend grenzüberschreitende Transaktionen umfasst, für die rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Selbst wenn keine physischen Waren über Grenzen gehen, gelten für digitale Produkte (z. B. Software, Lizenzen, Datenübertragungen) bestimmte Zollvorschriften. Zudem können digitale Produkte und Technologien Exportkontrollen oder Sanktionsregelungen unterliegen. Die Experten der Hamburger Zollakademie vermitteln Ihnen das nötige Know-how, damit Sie digital grenzenlos und rechtssicher durchstarten können.

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