01.07.2025

Zoll: Neue TARIC-Maßnahme für Einfuhr von Kulturgütern

Zoll: Neue TARIC-Maßnahme für Einfuhr von Kulturgütern

Seit dem 28. Juni 2025 gelten neue EU-Vorgaben für die Einfuhr von Kulturgütern. Je nach Art des Guts ist entweder eine behördliche Genehmigung oder eine Einführerklärung erforderlich. Zudem bringt die neue TARIC-Maßnahme 734 zusätzliche Nachweispflichten bei der Zollanmeldung mit sich. Ziel ist der Schutz vor illegalem Kulturguthandel.

Besondere Vorschriften für Import von Kulturgütern

Beim Import von Kulturgütern in die Europäische Union gelten besondere Vorschriften zum Schutz des kulturellen Erbes. Diese Vorschriften sind Teil der sogenannten Verbote und Beschränkungen (VuB) im Zollrecht und sollen den illegalen Handel mit Kulturgütern verhindern.

Um diese Vorschriften bei der Zollanmeldung korrekt zu erfassen, müssen bestimmte Unterlagencodierungen angegeben werden. Diese umfassen den Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Einfuhr sowie gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen oder Ausfuhrbescheinigungen.

Behördliche Genehmigung für bestimmte Kulturgüter erforderlich

Mit der Verordnung (EU) 2019/880 hat die Europäische Union spezielle Regeln für das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern aus Nicht-EU-Ländern geschaffen. Die Verordnung schützt Kulturgüter aus Drittstaaten vor illegaler Einfuhr und Vermarktung innerhalb der EU. Sie ist am 28. Juni 2019 in Kraft getreten. Die dazugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2021/1079 regelt die praktische Umsetzung und ist seit dem 22. Juli 2021 gültig.

Ab dem 28. Juni 2025 gelten die in der Verordnung festgelegten Anforderungen an Genehmigungen und Erklärungen für Einführer gemäß Artikel 3 Absatz 2 verbindlich. Das bedeutet, dass für bestimmte Kulturgüter bei der Einfuhr eine behördliche Genehmigung oder eine Einführererklärung erforderlich ist.

EU führt TARIC-Maßnahme „734 – Einfuhrkontrolle bei Kulturgütern” ein

Um diese neuen Vorgaben umzusetzen, hat die EU-Kommission die TARIC-Maßnahme „734 – Einfuhrkontrolle bei Kulturgütern” eingeführt. Diese betrifft verschiedene Warencodes im Kapitel 97 des Elektronischen Zolltarifs (EZT). Je nach Art des Kulturguts sind bei der Einfuhr unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen, die sich aus den jeweiligen TARIC-Fußnoten und -Bedingungen ergeben.

sd

Unsere Empfehlungen:

Verbote und Beschränkungen (VuB) im Zollbereich sind gesetzliche Regelungen, die den Import, Export oder Transit bestimmter Waren einschränken oder ganz untersagen. Sie dienen dem Schutz von Menschen, Tieren, der Umwelt, der öffentlichen Sicherheit oder auch dem Kulturgut.

Als Kulturgüter werden Gegenstände bezeichnet, die für Archäologie, Geschichte, Kunst, Literatur oder Wissenschaft von Bedeutung sind. Dazu zählen beispielsweise archäologische Funde, Gemälde, Skulpturen, Manuskripte, Münzen oder ethnologische Objekte.

Der illegale Handel mit Kulturgütern soll unterbunden werden, insbesondere wenn dieser zur Finanzierung von Terrorismus oder zur Geldwäsche beitragen kann.

Der Bereich Verbote und Beschränkungen ist beispielsweise eines der Themen unseres Zertifikatslehrgangs Geprüfte Zollfachkraft (HZA-UZK)©.

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