08.07.2025

Zoll: CBAM-Konsultation bis Ende August 2025

Zoll: CBAM-Konsultation bis Ende August 2025

Die EU-Kommission führt derzeit eine Konsultation zur möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) durch. Gegenstand der Konsultation sind insbesondere die Fragen, ob nachgelagerte Erzeugnisse stärker einbezogen werden sollen und wie Umgehungspraktiken besser bekämpft werden können.

In der Konsultation werden außerdem Regeln für Strom erörtert. Darüber hinaus werden die potenziellen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und organisatorischen Auswirkungen untersucht.

Das Ziel der Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs ist, das Verlagern von CO2-intensiver Produktion ins Ausland zu verhindern. Bisher nicht erfasste Produkte könnten sonst in Länder mit niedrigeren CO2-Kosten verlegt werden.

Frist: 26. August 2025

Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 Stellung nehmen. Die Zielgruppen sind Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU, Branchenverbände, NGOs, Wissenschaft, Behörden sowie Gewerkschaften.

Anstoß zur Konsultation

Der Anstoß zur aktuellen Konsultation zur Erweiterung des CBAM kam von der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission.

Ein wesentlicher Impuls war der „European Steel and Metals Action Plan“, in dem die Kommission die Notwendigkeit betonte, den CBAM auf bestimmte weiterverarbeitete Produkte auszuweiten, um Carbon Leakage entlang der Wertschöpfungskette zu verhindern.

Die Konsultation wurde am 1. Juli 2025 offiziell gestartet und ist Teil der Politik der besseren Rechtsetzung der Kommission. Diese zielt darauf ab, neue Maßnahmen auf Basis fundierter Analysen und Rückmeldungen aus der Praxis zu entwickeln.

sd

Unsere Empfehlungen:

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) befindet sich im Jahr 2025 am Ende seiner Übergangsphase, die noch bis zum 31. Dezember desselben Jahres läuft. Ab dem 1. Januar 2026 wird das endgültige System gelten: Für die Einfuhr betroffener Güter wird dann der Erwerb und die Abgabe von CBAM-Zertifikaten verpflichtend, um die CO2-Kosten zwischen der EU und Drittstaaten auszugleichen.

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