05.08.2025

Exportkontrolle: BMWE warnt vor Sanktionsumgehungen

Exportkontrolle: BMWE warnt vor Sanktionsumgehungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat ein Hinweispapier veröffentlicht, das sich explizit mit der Umgehung von Sanktionen durch Computerized Numerical Controlled (CNC)-Fräs- und Drehmaschinen beschäftigt. Hintergrund sind die verstärkten russischen Beschaffungsversuche dieser kriegswichtigen Maschinen über Drittstaaten und verschleierte Kanäle.

Stärkung von Compliance und technischen Kontrollen

Unternehmen, die CNC-Fräs- und Drehmaschinen herstellen oder vertreiben, müssen ihre Compliance-Prozesse verstärken, um Umgehungsversuche der EU-Sanktionen frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören eine umfassende Risikobewertung, vertiefte Due-Diligence-Prüfungen bei neuen Geschäftspartnern sowie eine kontinuierliche Überwachung bestehender Kundenbeziehungen.

Technische Maßnahmen wie Standortkontrollen, verpflichtende Erstmontagen und regelmäßige Vor-Ort-Services sollen sicherstellen, dass Maschinen und Ersatzteile nicht unbemerkt weitergeleitet werden können.

Plausibilitätsprüfungen und Meldepflichten

Besonders bei Ersatzteilanfragen ist eine sorgfältige Plausibilitätsprüfung erforderlich, um missbräuchliche Nutzung und Weiterverkäufe zu verhindern. Zusätzlich können Rücknahmesysteme für gebrauchte Teile und entsprechende Anreize dabei helfen, den Export gebrauchter Komponenten nach Russland zu unterbinden.

Unternehmen sollten auf Warnsignale wie ungewöhnliche Geschäftspartner, verdächtige Transportwege oder unklare Endnutzerangaben achten und sind verpflichtet, solche Verdachtsfälle unverzüglich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu melden.

Vertragliche Sicherungsmaßnahmen

Darüber hinaus wird empfohlen, bei Exporten ausführliche Endverbleibserklärungen sowie klare „No-Russia“- und „Best-Effort-Klauseln“ in die Verträge aufzunehmen. Diese Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, die Einhaltung der EU-Sanktionen sicherzustellen und den Missbrauch deutscher Technologie in der russischen Rüstungsproduktion zu verhindern.

sd

Unsere Empfehlungen:

Unternehmen der Branche sollten das Hinweispapier zum Anlass nehmen, ihre Exportkontroll- und Complianceprozesse zu prüfen und zu stärken. Die russische Beschaffung agiert mit hohem Aufwand. Daher sind Sie als Wirtschaftsbeteiligte vom BMWE angehalten, zur Abwehr russischer Beschaffungsversuche neue Geschäftskontakte besonders sorgfältig zu evaluieren und Ihre internen Abläufe den gesetzlichen Verschärfungen anzupassen. Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Sie dabei in Schulungsangeboten praxisnah und mit nützlichem Wissen!

In zwei Kooperationswebinaren mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE erhalten Sie mehr Überblick: einmal über die neuen EU-Maßnahmen gegen Russland und Belarus sowie über Sanktionsumgehungen. Sie erfahren, wie Sie auch weiterhin regelkonform agieren und rechtliche Risiken sowie Strafsanktionen wirksam vermeiden können. Im anderen Webinar lernen Sie, wie Sie Umgehungsausfuhren enttarnen und vermeiden und woran Sie Beschaffungsaktivitäten für Dual-Use-Güter erkennen.

Russland- und Belarus-Sanktionen der EU

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