09.10.2025

Exportkontrolle: EU führt Iran-Sanktionen wieder ein

Exportkontrolle: EU führt Iran-Sanktionen wieder ein

Die Europäische Union hat eine Reihe restriktiver Maßnahmen im Zusammenhang mit den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese waren mit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) im Jahr 2015 ausgesetzt worden.

Am 28. August 2025 haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien – die sogenannten E3 – den in der UN-Resolution 2231 vorgesehenen Snapback-Mechanismus ausgelöst. Diese Resolution regelt das Atomabkommen mit dem Iran (JCPOA) und sieht vor, dass bei Verstößen des Iran zuvor aufgehobene UN-Sanktionen automatisch wieder in Kraft gesetzt werden.

Durch den Snapback-Mechanismus greifen somit erneut die umfassenden Sanktionen, die zuvor im Rahmen des JCPOA ausgesetzt waren. Mit dieser Maßnahme reagieren die E3 auf Verstöße des Iran gegen seine Verpflichtungen im Rahmen des Nuklearabkommens. Damit stellen sie sicher, dass die internationalen Sanktionen wieder vollständig gelten.

Weitere umfassende Beschränkungen

Im Bereich des Warenhandels betreffen die Regelungen neben dem bestehenden Waffenembargo gegen den Iran und dem Verbot der Weitergabe von Gütern, Technologien und Materialien, die zur Anreicherung oder Wiederaufbereitung von Kernmaterial oder zu den ballistischen Raketenprogrammen des Iran beitragen könnten, auch weitere umfassende Beschränkungen.

Hierzu zählen das Verbot der Einfuhr, des Kaufs und des Transports von Rohöl, Erdgas, petrochemischen und sonstigen Erdölprodukten einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, das Verbot des Verkaufs oder der Lieferung von Schlüsselausrüstung für den Energiesektor, das Verbot des Handels mit Gold, anderen Edelmetallen und Diamanten sowie Einschränkungen im Bereich bestimmter Marineausrüstungen und ein Verbot für bestimmte Softwareprodukte.

Neben diesen handelspolitischen Sanktionen gelten erneut umfangreiche Wirtschafts- und Finanzsanktionen, die insbesondere den Finanz- und Verkehrssektor betreffen.

Tür für diplomatische Lösung bleibt offen

In einer gemeinsamen Erklärung betonten die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens gleichzeitig, dass eine diplomatische Lösung weiterhin möglich ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Iran seine Verpflichtungen aus dem JCPOA erfüllt, insbesondere die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte bei der Nuklearanreicherung und die transparente Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergieorganisation (International Atomic Energy Agency, IAEO).

sd

Unsere Empfehlungen:

Aufgrund des aktivierten Snapback-Mechanismus müssen Unternehmen, die Handel mit dem Iran betreiben, besonders auf Sanktionen achten. Notwendig sind interne Compliance-Systeme und eine sorgfältige Dokumentation, um Verstöße gegen UN-, EU- oder nationale Sanktionen zu vermeiden.

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