Exportkontrolle: Aktualisierte FAQs der EU-Kommission veröffentlicht
Am 8. September 2025 hat die EU-Kommission einen aktualisierten Sanktionsleitfaden zu den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 269/2014 veröffentlicht. Dieser enthält eine Zusammenfassung häufig gestellter Fragen, die wichtige Aspekte der Russland-Sanktionen erläutern. Dies soll die praktische Umsetzung der Russland-Sanktionen erleichtern.
Inhalte des Leitfadens
Der Leitfaden der EU-Kommission beantwortet zahlreiche praktische Fragen, die sich Unternehmen, Finanzinstitute und Privatpersonen im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen stellen. So wird Ihnen dort beispielsweise erläutert, ob Banken Konten russischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der EU einschränken dürfen und unter welchen Umständen solche Maßnahmen zulässig sind.
Ebenso geht der Leitfaden darauf ein, wann Warenlieferungen über Russland in Drittländer noch zulässig sind und welche Produkte gemäß den einschlägigen Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 von Exportbeschränkungen betroffen sind.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Der Leitfaden beschreibt, welche Prüf- und Kontrollmaßnahmen erforderlich sind, wenn Geschäftspartner russische Beteiligungen haben oder über Russland verbunden sind.
Auch die Abgrenzung von „technischer Unterstützung“ und „Vermittlungsleistungen“ wird präzisiert, was besonders für Dienstleistungsunternehmen wichtig ist.
Darüber hinaus enthält der Leitfaden Erläuterungen zur Behandlung von Wertpapieren und Fonds mit Russland-Bezug. Dabei wird unter anderem behandelt, ob und unter welchen Bedingungen solche Anlagen noch gehandelt oder neu aufgelegt werden dürfen. Schließlich definiert der Leitfaden den Begriff der „wissentlich und mit Absicht“ vorgenommenen Umgehungshandlungen und zeigt Ihnen auf, wie Sie als Unternehmen entsprechende Risiken vermeiden können.
sd
Unsere Empfehlungen:
Im Kontext der Russland-Sanktionen müssen Unternehmen laufend neue Vorgaben umsetzen und strenge Prüfpflichten erfüllen, beispielsweise bei Geschäftspartnern oder Finanztransaktionen. Verstöße können hohe Strafen nach sich ziehen. Zudem führen Sanktionen gegen Rohstoffe zu Lieferengpässen und steigenden Kosten. Die Unsicherheit über künftige Entwicklungen erschwert strategische Entscheidungen, insbesondere bei internationalen Verflechtungen mit Drittstaaten. Als betroffenes Unternehmen sind Sie daher gefordert, flexibel und rechtlich gut aufgestellt zu agieren.
Die Exportkontrolle-Schulungen der Hamburger Zollakademie helfen Ihrem Unternehmen dabei, die EU-Sanktionsvorschriften sicher und einheitlich umzusetzen. Unsere Experten sensibilisieren Sie und Ihre Teams für Risiken, vermitteln aktuelle rechtliche Anforderungen und verringern die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße. Gleichzeitig stärken unsere Lehrgänge, Seminare, Webinare und Inhouse Trainings Ihr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Geschäftspartnern und Transaktionen, erhöhen die Rechtssicherheit und ermöglichen den Nachweis gelebter Compliance. Gut geschulte Teams erkennen Warnsignale frühzeitig und stellen sicher, dass interne Prozesse stets den aktuellen EU-Vorgaben entsprechen!
Umgehungsausfuhren enttarnen & vermeiden
