28.10.2025

Exportkontrolle: EU beschließt weitere Russland-Sanktionen

Exportkontrolle: EU beschließt weitere Russland-Sanktionen

Die EU-Staaten haben ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, das 19. seiner Art. Es umfasst neue Maßnahmen in Energie, Finanzen und Handelspolitik und verschärft die bestehenden Beschränkungen deutlich. Unternehmen sollten ihre Export- und Geschäftstätigkeiten jetzt überprüfen und an die neuen Vorgaben anpassen.

Zu den zentralen Neuerungen gehören ein Einfuhrverbot für Flüssigerdgas sowie Transaktionsverbote für die russischen Energieunternehmen Rosneft und Gazprom. Auch mehrere Banken in Russland und in Drittländern sind von den neuen Sanktionen betroffen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Schiffe der sogenannten russischen Schattenflotte auf die Sanktionsliste gesetzt.

Erweiterte Ausfuhrbeschränkungen für Unternehmen

Für deutsche Unternehmen sind vor allem die zusätzlichen Ausfuhrverbote von Bedeutung. Diese betreffen unter anderem Metalle, die im Waffenbau verwendet werden, Produkte zur Treibstoffherstellung sowie Salze, Erze, Baumaterialien und Gummiartikel. Unternehmen sollten ihre Exportgüter daher sorgfältig prüfen, um mögliche Verstöße gegen die neuen Regelungen zu vermeiden.

Anpassungen an zahlreichen EU-Verordnungsanhängen

Im Zuge des neuen Sanktionspakets wurden mehrere Anhänge der Verordnung (EU) 833/2014 überarbeitet. Dazu gehören Anhang VII mit der sogenannten kleinen Dual-Use-Liste, Anhang XVIII mit den Luxusgütern, Anhang XXI zu den Einnahmequellen für Russland, Anhang XXIII zu Produkten zur Stärkung der russischen Industrie, ergänzt um den neuen Anhang XXIIIG, sowie Anhang XL mit den sogenannten Common High Priority Items.

Uneinigkeit bei Nutzung russischer Vermögen

Trotz der Einigung der EU-Staaten auf ein erneutes Sanktionspaket herrscht zwischen den EU-Mitgliedern Uneinigkeit darüber, wie russische Vermögen zugunsten der Ukraine genutzt werden können. Vor allem Belgien hat umfangreiche Bedenken angemeldet und droht, die Freigabe der eingefrorenen Finanzmittel zu blockieren.

sd

Unsere Empfehlungen:

Trotz der neuen Sanktionsmaßnahmen sind wirtschaftliche Aktivitäten mit Russland und Belarus grundsätzlich weiterhin zulässig. Allerdings gelten dafür inzwischen deutlich strengere und komplexere Rahmenbedingungen, die Unternehmen unbedingt kennen müssen!

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