Jahresausblick 2026: Was in Zoll & Außenwirtschaft auf Sie zukommt
Zuerst ein frohes, neues und erfolgreiches Jahr für Sie! Wir sondieren mit 360 Grad-Blick die spannendsten Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht und setzen sie zu einem klaren Bild zusammen. Praxisnah. Mit Tipps. Was sollten Sie jetzt in 2026 prüfen, anpassen oder im Blick behalten, bevor das Tagesgeschäft Sie wieder einholt? Wir wagen eine Analyse.
Chinesische Exportkontrollen für seltene Erden: Atempause für Unternehmen
China hält zwar an den seit 2025 bestehenden Exportkontrollen für zentrale Seltene Erden fest, setzt jedoch die im Oktober beschlossenen, besonders strengen Verschärfungen vorerst für etwa ein Jahr aus. Zudem will das Land Ausfuhren für zivile Anwendungen über allgemeine Genehmigungen spürbar erleichtern. Für das Jahr 2026 bedeutet dies: Unternehmen profitieren zwar kurzfristig von etwas besser kalkulierbaren Lieferbedingungen, müssen aber weiterhin mit Genehmigungspflichten, Endverbleibserklärungen und politisch bedingter Unsicherheit entlang der Wertschöpfungsketten rechnen.
„Emerging Technologies“ im Fokus
Die sogenannten Emerging Technologies stehen 2026 besonders im Fokus der Exportkontrolle. Für Halbleiter, Hochleistungsrechentechnologien, High-End-Elektronik sowie Quanten-Technologien werden die Kontrollen in vielen Fällen ausgebaut oder präzisiert.
Das geschieht häufig über neue oder geschärfte Definitionen, über technische Schwellenwerte und über erweiterte Listungen. Für Unternehmen bedeutet das, dass die Güterklassifizierung anspruchsvoller wird, weil schon kleine Spezifikationsänderungen wie Leistungswerte, Bandbreiten, Fertigungs- oder Testequipment sowie Software oder Firmware die Einstufung verändern können. Zusätzlich steigt die Relevanz von Technologietransfers wie Remote Zugriff, Cloud Nutzung, Support und Updates sowie von Endverwendungs- und Endverwenderprüfungen, da Umgehungs- und Weiterleitungsrisiken stärker adressiert werden.
Heiter bis wechselhaft: Der US-EU-Zoll-Deal
Für den Zoll-Deal zwischen den USA und der EU dürfte das Jahr 2026 zum entscheidenden Jahr werden. Nach der politischen Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 2025 steht nun die tatsächliche Umsetzung an, sowohl gesetzlich als auch praktisch. Das bedeutet für die EU, die vereinbarten Zollsenkungen und Marktöffnungen formell zu verabschieden. Die USA müssen dagegen ihre pauschalen 15-Prozent-Zölle auf EU-Exporte tatsächlich anwenden.
Gleichzeitig müssen beide Seiten klären, wie sie mit sensiblen Bereichen wie Stahl, Aluminium oder Kupfer umgehen wollen, die bislang ausgenommen sind. Zudem ist fraglich, ob die EU die zugesagten hohen Investitions- und Energieimportvolumina erfüllen kann. 2026 wird daher voraussichtlich ein Jahr der Überprüfung und Anpassung: Gelingt die rechtliche und wirtschaftliche Feinabstimmung, könnte der Deal Stabilität in die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen bringen. Scheitern jedoch wichtige Umsetzungsschritte oder geraten die Lastenverteilungen politisch unter Druck, droht eine erneute Eskalation der Handelskonflikte.
CBAM: Start der Regelphase
Es ist soweit: Am 1. Januar 2026 hat die Regelphase des CO2-Grenzausgleichs (CBAM) begonnen. Während in der Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 lediglich vierteljährliche Berichte zu den eingebetteten Emissionen der importierten CBAM-Waren erforderlich waren, gelten seit 2026 deutlich weitergehende Pflichten. So müssen Unternehmen erstmals im Jahr 2027 für das gesamte Vorjahr eine jährliche CBAM-Erklärung abgeben und zusätzlich CBAM-Zertifikate für jede Tonne der ermittelten grauen Emissionen einreichen.
Seit dem 1. Januar 2026 können CBAM-Waren nur noch in den freien Verkehr überführt werden, wenn der Anmelder ein zugelassener CBAM-Anmelder ist oder eine Ausnahme gilt. Zollanmeldungen werden strenger geprüft: Fehlende oder falsche TARIC-Codes (vor allem Y128) führen zur Nichtannahme bzw. Rückgabe.
Seit 2026: Einheitliche Ursprungsregeln im gesamten PEM-Raum
Seit dem 1. Januar 2026 sollen im gesamten PEM-Raum (Pan-Europa-Mittelmeer) nur noch die Regeln des revidierten PEM-Übereinkommens („Revised Rules“) und somit nur noch ein Set von Ursprungsregeln Anwendung finden.
Mehrere Vertragsparteien haben das überarbeitete PEM-Übereinkommen bislang jedoch weder ratifiziert noch ihre bilateralen bzw. regionalen Abkommen so angepasst, sodass diese dynamisch auf die jeweils aktuelle Fassung verweisen. In diesen Fällen gelten weiterhin das Übereinkommen von 2012 oder die Protokolle, die dem Übereinkommen vorausgingen.
2026: Ein Jahr der EU-Handelspolitik
Für das Jahr 2026 stehen bei der Europäische Union (EU) mehrere große Handelsabkommen im Fokus, deren Verhandlungen weiterlaufen oder deren Inkrafttreten erwartet wird. Besonders prominent sind das EU‑Mercosur‑Partnerschaftsabkommen (EMPA) und das Modernisiertes Globalabkommen EU‑Mexiko (MGA): Beide Vereinbarungen wurden derzeitig vom Rat und dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt.
Zudem liegt das Augenmerk auf dem EU‑Indonesien Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA), das nach mehr als neunjähriger Verhandlung voraussichtlich 2026 in Kraft treten könnte. Darüber hinaus verhandelt die EU derzeit mit weiteren Staaten in Asien, darunter Indien, Thailand und Malaysia, um neue Freihandelsabkommen zu schaffen oder bestehende Beziehungen zu vertiefen.
Einfuhrumsatzsteuer und zentrale Zollabwicklung
Nach § 21b UStG gilt seit dem 1. Januar 2026 eine Sonderregelung für die zentrale Zollabwicklung: Ein Unternehmen kann die Zollanmeldung bei der für seinen Sitz oder Ansässigkeitsort zuständigen Zollstelle eines EU-Mitgliedstaats abgeben – auch bei Einfuhr von Waren in Deutschland. Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht bei gestellungspflichtigen Waren am Ort der Gestellung und bei nicht gestellungspflichtigen Waren dort, wo sich die Ware zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung im Inland befindet. Festsetzung und Erhebung erfolgen durch das zuständige deutsche Hauptzollamt.
Die im anderen Mitgliedstaat abgegebene Zollanmeldung wirkt als Steuererklärung in Deutschland, sofern sie der zuständigen deutschen Zollbehörde übermittelt und erfasst wurde, alle maßgeblichen Angaben zur Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) enthält und ein Zahlungsaufschub nach Art. 110 UZK bewilligt ist. Andernfalls ist eine separate Steuererklärung bei der deutschen Zollstelle abzugeben. Der Steuerbescheid wird elektronisch erteilt oder durch Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben.
Tabaksteuer: Neue Steuertarife
Seit dem 1. Januar 2026 greifen in Deutschland neue Steuertarife für verschiedene Tabakwaren als nächste Stufe des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes. Die Sätze steigen insbesondere für Zigaretten, Feinschnitt, Wasserpfeifentabak, erhitzten Tabak sowie Substitute für Tabakwaren wie Liquids für E‑Zigaretten, wodurch mit weiteren Preissteigerungen für Raucher und Dampfer zu rechnen ist. Zigarren, Zigarillos und klassischer Pfeifentabak bleiben von den Tarifänderungen weitgehend ausgenommen, ihre bestehenden Steuersätze gelten fort.
Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuerrechts
Am 13. November 2025 hat der Bundestag eine Novelle des Energiesteuer- und des Stromsteuerrechts beschlossen. Die Änderungen sollen voraussichtlich seit 1. Januar 2026 in Kraft getreten sein.
Die seit 1. Januar 2026 in Kraft getretene Novelle des Energie- und Stromsteuerrechts soll eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf den europarechtlichen Mindestsatz bringen und damit langfristige Planungssicherheit schaffen. Zugleich soll die Reform das Regelwerk grundlegend modernisieren: Für Ladepunkte von Elektrofahrzeugen, Stromspeicher und dezentrale Energieanlagen sollen klare und praxistaugliche steuerliche Vorgaben gelten, sodass aufwendige Einzelfallprüfungen entfallen und insbesondere beim bidirektionalen Laden keine unbeabsichtigten Steuerschuldnerschaften mehr entstehen sollen. Darüber hinaus sollen präzisere Definitionen und Nachweispflichten bürokratische Hürden reduzieren und das Energie- und Stromsteuerrecht stärker an aktuelle technische Entwicklungen anpassen.
sd
Unsere Empfehlungen:
Für Unternehmen wird das Jahr 2026 zu einem Schlüsseljahr in den Bereichen Handel, Zoll und Regulierung. Zwar setzt China einzelne neu geplante Verschärfungen seiner Exportkontrollen für seltene Erden bis Ende 2026 aus, doch die bestehenden Genehmigungs- und Dokumentationspflichten für betroffene Rohstoffe bleiben weiterhin in Kraft.
Der Zoll-Deal zwischen der EU und den USA muss nun praktisch umgesetzt werden. Dabei könnten Streitfragen zu sensiblen Metallen sowie zu Investitions- und Energiezusagen neue Konflikte auslösen.
In der EU hat zum 1. Januar 2026 die Regelphase des CBAM begonnen. Dann unterliegen Unternehmen einer Zulassungspflicht, strengeren Zollprüfungen sowie jährlichen Berichtspflichten, einschließlich der Ausgabe von CBAM-Zertifikaten ab 2027.
Parallel dazu werden die Exportkontrollen auf Halbleiter, Hochleistungsrechner, High-End-Elektronik und Quantentechnologien ausgeweitet. Dadurch werden 2026 Klassifizierungen, Technologietransfers und Endverwendungsprüfungen deutlich komplexer.
Zudem treten 2026 Vereinfachungen bei der Verzollung von E-Commerce-Kleinsendungen unter 150 Euro in Kraft, ebenso wie neue Regeln im PEM-Raum und weitere EU-Handelsabkommen. Auf nationaler Ebene erfolgen Anpassungen bei der zentralen Zollabwicklung, der Einfuhrumsatzsteuer, der Tabaksteuer sowie Reformen im Energie- und Stromsteuerrecht.
Auch im neuen Jahr stehen Ihnen die Experten der Hamburger Zollakademie als verlässliche Sparringspartner zur Seite. Unsere Schulungen fassen für Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Außenwirtschaft zusammen. Praxisnah und kompakt: unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie Risiken frühzeitig erkennen und Ihre Pflichten zuverlässig erfüllen können.
