08.01.2026

Zoll: EU verschärft Importkontrollen

Zoll: EU verschärft Importkontrollen

Die Europäische Kommission hat eine Verschärfung der Kontrollen für in die EU eingeführte Lebensmittel sowie tierische und pflanzliche Erzeugnisse angekündigt. Verschiedene Maßnahmen sollen die Kontrollen an den EU-Außengrenzen sowie in Drittländern intensivieren. Ziel ist es, den Verbraucherschutz und die Einhaltung der EU-Standards zu verbessern.

Alle lebenden Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die in die Europäische Union eingeführt werden, müssen die geltenden gesundheitlichen, pflanzenschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Anforderungen der EU erfüllen. Diese Vorgaben sind verbindlich und gelten gleichermaßen für alle Handelspartner der Union.

Die Maßnahmen im Überblick

Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Einfuhrkontrollen angekündigt. In den kommenden zwei Jahren sollen in Nicht-EU-Ländern 50 Prozent mehr Prüfungen durchgeführt werden, während das Kontrollniveau in den EU-Mitgliedstaaten beibehalten wird. Zudem sind 33 Prozent mehr Audits an den europäischen Grenzkontrollstellen geplant, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Grenzkontrollen im Einklang mit den EU-Anforderungen durchführen.

Nicht konforme Rohstoffe und Herkunftsländer sollen enger überwacht werden, wobei die Kontrollhäufigkeit bei Bedarf erhöht wird. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der zusätzlichen Kontrollen und richtet eine spezielle EU-Taskforce ein, um die Effizienz der Einfuhrkontrollen zu verbessern. Diese wird sich insbesondere auf Pestizidrückstände, die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie den Tierschutz konzentrieren und koordinierte EU-Überwachungsmaßnahmen für bestimmte eingeführte Erzeugnisse prüfen.

Darüber hinaus sollen im Rahmen eines speziellen EU-Programms rund 500 Beschäftigte der nationalen Behörden zu amtlichen Kontrollen geschult werden. Ergänzend dazu plant die Kommission aktualisierte Vorschriften für die Zulassung der Einfuhr von Erzeugnissen, die Spuren besonders gefährlicher, in der EU verbotener Pestizide enthalten, im Einklang mit kürzlich angepassten internationalen Standards.

sd

Unsere Empfehlungen:

In der EU unterliegen Lebensmittelimporte strengen Vorschriften, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Importierte Produkte müssen denselben Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen wie Produkte aus der EU. Besonders sensibel sind Lebensmittel tierischen Ursprungs: Für diese kommen nur gelistete Drittstaaten und zugelassene Betriebe infrage. Für viele Produktgruppen sind amtliche Bescheinigungen, Herkunftsnachweise und Rückverfolgbarkeitspflichten vorgeschrieben. An den EU-Grenzkontrollstellen finden regelmäßige Prüfungen statt. Zudem werden die Einfuhrbedingungen laufend durch neue EU-Verordnungen an aktuelle Anforderungen angepasst.

Die Experten der Hamburger Zollakademie unterstützen Unternehmen in Schulungen gezielt bei den nicht zu unterschätzenden Anforderungen des Lebensmittelimports. Insbesondere das in Kooperation mit der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE angebotene Praxisseminar „Einreihung von Lebensmitteln in den Zolltarif” vermittelt Ihnen fundiertes Wissen über die korrekte Tarifierung von Lebensmitteln, die für die Einfuhr in die EU bestimmt sind.

Praxiswissen Import

Einreihung von Lebensmitteln in den Zolltarif

Webinare & Livestreams

Seminarübersicht 2026 - PDF

© 2026 HZA Hamburger Zollakademie