27.01.2026

Zoll: Aufhebung der Freizone im Hafen Cuxhaven

Zoll: Aufhebung der Freizone im Hafen Cuxhaven

Die 150.000 qm große, zollrechtlich begünstigte Freizone Cuxhaven im Hafengebiet wird zum 1. Januar 2027 aufgehoben werden. Grund ist, dass der Freihafen nicht mehr benötigt wird, wodurch der vorletzte verbleibende Freihafen-Status in Deutschland verschwindet (Bremerhaven bleibt vorerst bestehen). Unternehmen, die vor Ort tätig sind, müssen rechtzeitig den Übergang in reguläre zollrechtliche Verfahren planen.

Grund für die Aufhebung der Freizone Cuxhaven ist das seit 2009 bestehende EU-Zollrecht, durch welches die Vorteile der zollfreien Lagerung und des zollfreien Umschlags von Drittlandswaren hinfällig werden. Durch die Aufhebung sollen der hohe bürokratische und personelle Aufwand für Zoll und Hafenbetreiber zukünftig entfallen. Die bisherige Freizone wird dann wie ein „normaler“ Seehafen behandelt, sodass die früheren Sonderregelungen wegfallen.

Bedeutung für Unternehmen

Dies bedeutet für Unternehmen, dass sie Abläufe und Prozesse, die bislang vom Freizonenstatus profitierten (z. B. Zollaufschub, Lagerung ohne sofortige Abgaben), künftig an die allgemeinen Zollverfahren anpassen müssen. Für Abfertigungen und Kontrollen bleibt die zuständige Zollstelle am Ort zuständig.

Rückgang der Freizonen

Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Hafenbereiche als Freizonen ausgewiesen, die oft auch als „Freihäfen“ bezeichnet werden. In diesen Zonen war es möglich, Waren zollfrei einzubringen, zu lagern und zu bearbeiten.

Mit der Zeit wurden viele dieser Freizonen jedoch wieder aufgehoben. So endeten die Freihafenregelungen in Emden und Kiel zum 1. Januar 2010 und in Hamburg zum 1. Januar 2013, sodass Cuxhaven und Bremerhaven lange Zeit die letzten verbliebenen Freizonen in Deutschland waren.

sd

Unsere Empfehlungen:

Freizonen gelten zollrechtlich als außerhalb des Zollgebiets der Union, obwohl sie sich physisch innerhalb der EU befinden. Waren können dort gelagert, bearbeitet oder verarbeitet werden, ohne dass unmittelbar Zölle oder Einfuhrabgaben anfallen. Erst beim Überführen der Waren in den freien Verkehr der EU werden die entsprechenden Abgaben erhoben. Dadurch bieten Freizonen Unternehmen mehr Flexibilität in der internationalen Lieferketten- und Zollplanung.

Freizonen sind ein elementarer Bestandteil des Zollrechts und verdeutlichen, wie wichtig solides Grundlagenwissen für eine rechtssichere und effiziente Zollpraxis ist. Genau hier setzt das Seminar- und Webinar-Angebot der Hamburger Zollakademie an. Es vermittelt praxisnahes Know-how zu zentralen zollrechtlichen Instrumenten und aktuellen Entwicklungen sowie deren Anwendung im Unternehmensalltag. Durch Ihre Teilnahme lernen Sie, zollrechtliche Chancen nicht nur zu erkennen, sondern auch sicher zu nutzen.

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