Zoll: EU einigt sich auf Reform des Allgemeinen Präferenzsystems
Die EU hat eine vorläufige Einigung zur Reform des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) erzielt. Damit sollen Entwicklungsländer auch weiterhin Handelspräferenzen erhalten, die jedoch künftig stärker an die Einhaltung von Menschenrechten sowie Umwelt- und Klimaschutzstandards gekoppelt sind. Darüber hinaus sollen die Überwachung, die Transparenz und die Einbindung relevanter Stakeholder verbessert werden.
Zudem wurde eine Verbindung zwischen Handelsvorteilen und Kooperation in Migrationsfragen geschaffen. So können künftig Präferenzen entzogen werden, wenn ein begünstigtes Land bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nicht mit der EU zusammenarbeitet.
Was ändert sich im neuen APS-Rahmen?
Das System bleibt in drei Säulen gegliedert. Standard-APS, APS+ und EBA. Es sind jedoch mehrere Anpassungen geplant: Um Präferenzen zu erhalten, müssen künftig zusätzliche internationale Abkommen zu Menschen- und Arbeitsrechten eingehalten werden. Bei schweren Verstößen soll ein beschleunigtes Verfahren den schnellen Entzug von Vergünstigungen ermöglichen.
Auch die Umweltauflagen werden verschärft: Bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen Klima- und Umweltschutzabkommen können APS-Vorteile entzogen werden. Länder, die künftig nicht mehr als am wenigsten entwickelte Länder gelten und aus der EBA-Regelung herausfallen, können sich durch die Verpflichtung zu strengen Nachhaltigkeitsstandards weiterhin APS+-Zollvorteile sichern.
Zudem sinkt der Schwellenwert für den vorübergehenden Präferenzverlust im Standard-APS von 57 auf 47 Prozent. Ergänzend sollen die Ursprungsregeln angepasst sowie die Transparenz, Kontrolle und Einbindung relevanter Interessengruppen im APS+ gestärkt werden.
Schutzmechanismen bei Importanstiegen
Die Reform sieht Schutzmechanismen für den EU-Markt bei stark steigenden Importen vor. Für Reis wird ein automatischer Mechanismus in Form eines Zollkontingents eingeführt. Mengen, die deutlich über dem historischen Durchschnitt liegen, werden vorübergehend mit Meistbegünstigungszöllen belegt, um Marktstörungen zu vermeiden.
Für andere Agrarprodukte sind keine automatischen Schutzmaßnahmen vorgesehen. Stattdessen gibt es gezielte Schutzmaßnahmen für Textil- und Ethanolimporte aus APS- und APS+-Ländern (nicht EBA), die nur greifen, wenn ein Land sowohl sechs Prozent der EU-Importe des jeweiligen Produkts als auch 47 Prozent der APS-Importe desselben Produkts überschreitet. Zudem sollen feste Fristen für Kommissionsbewertungen im Überwachungsmechanismus gelten.
Nächste Schritte
Die vorläufige Einigung muss noch von Rat und Parlament bestätigt werden. Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.
sd
Unsere Empfehlungen:
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU erleichtert Entwicklungsländern den Zugang zum EU-Markt durch reduzierte oder entfallende Zölle. Es umfasst drei Stufen: Standard-APS mit Zollvorteilen für Länder mit niedrigem Einkommen, GSP+ mit vollständiger Zollfreiheit bei Einhaltung internationaler Abkommen sowie „Alles außer Waffen“ mit zoll- und kontingentfreiem Zugang für die am wenigsten entwickelten Länder (außer Waffen und Munition).
Selbstverständlich wird auch das Thema APS in den Seminaren der Hamburger Zollakademie behandelt. Beispielsweise in den Seminaren „Praxiswissen Warenursprung und Präferenzen“ sowie „Vereinfachungen im Präferenzrecht – Ermächtigter Ausführer und REX”. Unsere Experten machen Sie zollfit: praxisnah, so können Sie Ihr neu erworbenes Wissen gut in Ihrem Zollalltag umsetzen.
